Gerichtsurteil: Lebenslanges Fahrverbot "unverhältnismäßig"
30 Oktober, 2023
Darf ein Verkehrsunternehmen gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, eine lebenslange Fahrsperre verhängen?
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mid Groß-Gerau - Ein Verkehrsunternehmen darf gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, keine lebenslange Fahrsperre verhängen.
Rechtsexperten des Versicherers ARAG verweisen auf Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, welches entschied, dass ein Fahrverbot für alle Linien des Unternehmens marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig sei.
Das Verhalten des Klägers sei nicht so schwerwiegend, dass eine lebenslange oder eine Sperre von fünf Jahren gerechtfertigt seien. Auch wenn die Benutzung des Handys während der Fahrt ein erheblicher Verkehrs- und Pflichtenverstoß gewesen sei, seien eine fünfjährige Sperre und erst recht eine lebenslange Sperre nicht angemessen und daher unverhältnismäßig. mid/wal
Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub
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Das Verhalten des Klägers sei nicht so schwerwiegend, dass eine lebenslange oder eine Sperre von fünf Jahren gerechtfertigt seien. Auch wenn die Benutzung des Handys während der Fahrt ein erheblicher Verkehrs- und Pflichtenverstoß gewesen sei, seien eine fünfjährige Sperre und erst recht eine lebenslange Sperre nicht angemessen und daher unverhältnismäßig. mid/wal
Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub
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