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Auch Fahrradfahrer können Bußgelder und Punkte kassieren

03 März, 2023

FahrradlenkerDa sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften Straßenverkehrsordnung halten müssen, können auch Fahrradfahrern bei Verstößen dagegen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen. Das sind

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in der Regel Bußgelder zwischen 5 bis 35 Euro. Ab einem Bußgeld von 60 Euro ist man mit einem Punkt in Flensburg dabei.

Grundsätzlich muss ein Fahrrad nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verkehrssicher sein und unter anderem über eine Klingel, zwei getrennte Bremsen und verschiedene Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, das diesen Ansprüchen nicht genügt, fährt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad und riskiert dadurch ein Verwarngeld zwischen 20 und 35 Euro.

Entgegen landläufiger Meinung können Fahrradfahrer bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstößen Punkte in Flensburg sammeln. Somit bleibt "Rowdytum auf dem Fahrrad" auch nicht immer frei von Konsequenzen für den PKW-Führerschein. Und für Fahrradfahrer ohne Fahrerlaubnis kann ebenfalls ein Punktekonto in Flensburg eröffnet werden. Wer dann später doch den Führerschein machen möchte, kann durch solche Eintragungen nicht unerhebliche Probleme bekommen.

Eine riskante Fahrweise und rücksichtsloses Fahren mit dem Rad können den Führerschein kosten. Der Verlust der Fahrerlaubnis droht, wenn man mit über 1,6 Promille Fahrrad fährt. Und schon bei einem Promillewert über 0,3 können die Behörden Strafanzeige stellen, wenn ein Radfahrer durch eine unsichere Fahrweise auffällt. Dann kann auch eine (medizinisch-psychologische Untersuchung zur Feststellung der Fahreignung angeordnet werden. Insofern dürfte sich die vielfach verbreitete Meinung, der Heimweg mit dem Rad wäre auch angetrunken noch möglich, gegebenenfalls als riskant herausstellen.

Weitere wichtige Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog fürs Fahrrad sind eine nicht angepasste Geschwindigkeit und die Nutzung von Handys auf dem Rad. Das Telefonieren mit dem Handy ist ebenso wie das Tippen von Nachrichten oder das Suchen von Musik nicht gestattet. Erlaubt ist dagegen, beim Fahrradfahren Musik zu hören, wenn dadurch nicht der Verkehr oder die Umgebung gestört werden. mid/asg

Bildquelle: Kfz-Auskunft

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