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StVO und Elektro-Scooter: Große Regelkunde

30 August, 2022

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder gemäß StVO drohen bei Verstößen?

Elektro-Scooter sind aus dem heutigen Stadtbild kaum noch wegzudenken. Es entstand zuletzt aber mehr und mehr der Verdacht, dass Nutzer der beliebten Tretroller mit Elektroantrieb die entsprechenden Vorschriften nicht kennen. Ebenso wenig anscheinend die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die einschlägigen Verkehrsregeln für die Elektroroller drohen. Und die können sich in bestimmten Fällen auf bis zu 500 Euro belaufen.

So gaben in einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums (BMVD) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) immerhin 57 Prozent der befragten E-Scooter-Fahrer an, schon mal regelwidrig auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen gefahren zu sein.

Auch in Bezug auf die geltenden Promillegrenzen für E-Scooter-Nutzer fällt ein erheblicher Mangel an Regelkenntnis auf:
Laut DVR ergab die Forsa-Umfrage, dass 51 Prozent der Befragten sich nicht darüber klar waren, dass für E-Scooter-Fahrende die gleichen Promillegrenzen gelten wie für andere Kraftfahrzeugführer. Von diesen 51 Prozent schätzten zudem 26 Prozent die Promillegrenze falsch ein, rund ein Viertel kannte die Höhe der Promillegrenze gar nicht, wie der DVR berichtet.

Da also für Elektroroller-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autofahrer, bedeutet dies, dass, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, eine Ordnungswidrigkeit begeht. Diese wird mit einem Bußgeldbescheid geahndet, der sich in der Regel auf 500 Euro beläuft. Obendrauf gibt es noch einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Strafregister. Wird ein Fahrer - auch auf einem E-Scooter - mit einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille und mehr erwischt, liegt eine Straftat vor. Dies kann auch schon ab 0,3 Promille der Fall sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Dann drohen mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung der Fahreignung.

Über 40 Prozent der DVR-Umfrageteilnehmer wussten auch nicht, wo sie regelkonform mit ihren Elektrorollern fahren dürfen und wo nicht. Elektro-Scooter dürfen Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Nur wenn diese fehlen, können Elektroroller-Fahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Das Fahren auf Gehwegen, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist den E-Rollern hingegen untersagt. Allerdings gilt bei Einbahnstraßen die Ausnahmeregelung durch das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" unter dem Einfahrtverbotsschild (Verkehrszeichen 267 - weißer Balken auf rotem Grund) auch für die Elektrokleinstfahrzeuge. Ihre Nutzung kann auf anderen Verkehrsflächen durch ein Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Zugelassen sind Elektro-Scooter für eine Person.
Der Fahrer benötigt weder Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein.
Er oder sie muss lediglich mindestens 14 Jahre alt sein.
Eine Helmpflicht für Elektro-Tretrollerfahrer gibt es nicht. Sicherheitsfachleute raten jedoch dazu, zum Schutz einen Helm zu tragen.

Zwingend vorgeschrieben für den Betrieb eines E-Scooters ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritten zugefügt werden. Zum Nachweis einer solchen Versicherung muss der Roller mit einer Versicherungsplakette versehen sein. Einige Versicherer bieten E-Scooter-Fahrern auch zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an.

Häufig sieht man Nutzer von Elektrorollern, die während der Fahrt elektronische Geräte benutzen. Auch das ist verboten und kostet, wenn man erwischt wird, 100 Euro Bußgeld plus einen Punkt in Flensburg. Teuer kann es für E-Scooter-Fahrer auch werden, wenn sie eine rote Ampel überfahren. Dafür werden 60 bis 180 Euro fällig.
Dagegen ist das Fahren auf dem Gehweg mit 15 bis 30 Euro Strafe noch vergleichsweise billig.
mid/arei

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