Bußgeldbescheid
 

Bußgeldbescheid
Verfolgungsverjährung, Einspruch, Gerichtsverhandlung


Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten wissen, was Sie dagegen tun können. Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Einspruch, zur Verjährung, Gerichtsverhandlung und Widerspruchsfrist.
Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie keinen Einspruch (Paragraph 67 OWiG) nach Ablauf von zwei Wochen nach seiner Zustellung eingelegt haben. Sollten Sie weder gezahlt noch eine Zahlungsunfähigkeit dargestellt haben, kann gegen Sie Erzwingungshaft (Paragraph 96 OWiG) angeordnet werden.

Ein Bußgeldbescheid enthält folgende Angaben:
  • Person des Betroffenen und möglicher Nebenbeteiligter
  • Name und Anschrift des Verteidigers Beweismittel
  • Folgen des Verkehrsverstoßes, beispielsweise Führerscheinentzug
  • Bußgeld-Höhe
  • Erläuterung der Tat
  • gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und
  • Bußgeldvorschriften.

Hinweise zum Einspruch:
Die Widerspruchsfrist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beträgt 2 Wochen und kann auch fernmündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, eingelegt werden. Bei schriftlicher Erklärung muss der Einspruch vor Ablauf der Frist bei der Zentralen Bußgeldstelle eingehen. Die Erklärung muss in deutscher Sprache erfolgen. Ist die Ordnungswidrigkeit eindeutig und gibt es keine überzeugende Gründe, die einen Widerspruch rechtfertigen, sollten Sie den Strafzettel besser bezahlen.
Ein Bußgeldbescheid bedeutet Ärger, Kosten und eventuell auch Punkte. Bußgeldbescheide können zum Beispiel wegen falscher Messungen, Verstreichen der 3-monatigen Verjährungsfrist, undeutlichen Blitzerfotos fehlerhaft sein und zu Unrecht ausgestellt worden sein, deshalb sollten Sie genau geprüft, ob der Bescheid wirklich rechtens ist.

Infos zur Verjährung:
Eine Ordnungswidrigkeit hat in der Regel eine Verjährungsfrist von 3 Monaten. Das bedeutet, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung genau 3 Monate nach der Tat eintritt.
Dies ist gemäß Paragraf 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes, kurz StVG, geregelt.

Rechtsirrtum:
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem Ihr Name falsch geschrieben ist, sollte Sie nicht glauben, Sie seien aus dem Schneider und der Bußgeldbescheid hat keine Gültigkeit. Für die Wirksamkeit des Bescheides reicht es aus, dass der Betroffene feststellen kann, wer gemeint ist.



News und Berichte zum Thema Bußgeld:
Bußgeldbescheide - Bei Tempolimits drücken Autofahrende gerne mal ein Auge zu. Nicht so locker sehen das die Bußgeldstellen und Behörden. Ein häufiger Grund für eine Geldstrafe ist das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland - Für viele Urlauber stellt sich alle Jahre wieder die Frage, was ist zu tun, wenn im Briefkasten ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland liegt? Ein Strafzettel oder eine Geschwindigkeitsmessung im Ausland muss in Deutschland nicht folgenlos bleiben. EU-Mitgliedstaaten haben ein Abkommen geschlossen.
Was können Betroffene beim Erhalt eines Bußgeldbescheides tun? - Laut der Experten kann sich eine Prüfung lohnen. Teilweise fehlen auf den Bescheiden beispielsweise wichtige Daten oder das Foto einer Blitzerkamera ist unscharf. Wird der Bußgeldbescheid vom Gericht aufgehoben und der Beschuldigte freigesprochen, entfällt das Bußgeld. Die Kosten für die anwaltliche Beratung werden von der Staatskasse übernommen.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Selbst bei einem kleinen Kratzer im Lack eines anderen Kraftfahrzeugs darf der Verursacher sich nicht einfach vom Unfallort wegbegeben, selbst wenn er ein schriftliches Schuldeingeständnis und seine Personalien am beschädigten Fahrzeug hinterlässt. Andernfalls machen sich Autofahrer schnell unbeabsichtigt strafbar.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Bußgeldbescheid - was kann man tun? - Die 14-tägige Einspruchsfrist ist unbedingt einzuhalten. Sie beginnt, sobald der Bußgeldbescheid im Briefkasten landet und wird auch nicht durch einen Urlaub verlängert. Ein Anwalt kann prüfen, ob der Bußgeldbescheid möglicherweise rein formale Fehler oder Fehler bezüglich Rechtsfolgen und Verjährung aufweist.
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen - Sind private Dienstleister als Tempowächter erlaubt? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun die gängige Praxis von Kommunen für unzulässig erklärt, private Dienstleister als Tempowächter einzusetzen. Auslöser des Richterspruchs war ein Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Gelnhausen, bei dem sich ein geblitzter Autofahrer gegen den in dem Bescheid angegebenen Zeugen, den Mitarbeiter einer privaten GmbH, gewehrt hatte. Laut dem OLG handelt es sich bei der Übertragung der Tempoüberwachung um eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung.
Bußgeldbescheid Einspruch - Sie fühlen sich zu Unrecht beschuldigt? Wenn Sie zu Unrecht ein Bußgeld kassiert haben, sollten Sie fix Einspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie den Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids einlegen.
Bußgeldbescheide Verjährung, Einspruch, Gerichtsverhandlung - Sie können gegen rechtskräftige Bußgeldbescheide entweder per Gnadenerlass oder mit Hilfe eines Wiederaufnahmeverfahrens vorgehen. Im Wiederaufnahmeverfahren entscheidet das nach Paragraf 68 zuständige Gericht. Grundsätzlich wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig, wenn der Beschuldigte bezahlt hat und der Verstoß gegen das Verkehrsrecht anerkannt wurde. Reagiert man gar nicht auf den Bescheid, wird dieser nach zwei Wochen rechtskräftig und die Forderung kann vollstreckt werden.
Restalkohol am Steuer Strafe - Mit einen Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot müssen Autofahrer mit 0,5 Promille oder mehr rechnen, wenn sie ein Fahrzeug führen und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigen.
Auf deutschen Straßen kracht es immer und überall - Doch wann sollte man eigentlich die Polizei rufen? Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie bei einem Verkehrsunfall nicht verpflichtet sind, die Polizei zu rufen, es sei denn, es gibt Schwerverletzte oder gar Tote.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland - Einige EU-Mitgliedsländer wie Italien, Frankreich oder die Niederlande versenden mittlerweile Bescheide sowie Behördenschreiben in deutscher Sprache.
Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid - Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides das Recht, zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle oder schriftlich Einspruch einzulegen und Missverständnisse aufzuklären oder die Situation aus Ihrer Sicht darzustellen. Wird der Bußgeldbescheid auch nach dem Einspruch aufrechterhalten, so übersendet die Behörde die Akten an das zuständige Amtsgericht, das dann über den Einspruch entscheidet.
Wenn es blitzt - Erhält ein Temposünder wegen einer Geschwindigkeitsübertretung gleich einen Bußgeldbescheid, könnte das Verwarnungsgeldschreiben verlorengegangen sein. Dies wertet die Behörde als "nicht bezahlt" und erlässt einen Bußgeldbescheid.
Unfallflucht - Beteiligte sind verpflichtet, am Unfallort "angemessen" lange zu warten.
Gute Chancen auf Erfolg, haben jetzt Autofahrer, die Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens einlegen.
Bußgeld-Frist immer einhalten, denn wenn die fristgerechte Zahlung ausbleibt, kann es für Sie unangenehm werden, weil dann automatisch der Bußgeldbescheid folgt.
Verkehrsverstoß - Bezahlt man in Italien innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids, wird ein Rabatt gewährt.
Unzulässiger Bußgeldbescheid per E-Mail.
Die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldbescheiden in Deutschland ist zur Zeit nicht möglich.
Beim Ausparken kommt es zu einer Fahrzeugkollision - Was muss der Ausparkende beachten?
Ins Geld geht laut neuer StVO seit April 2013 das Parken über die erlaubte Zeit hinaus.



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