Bußgeldbescheid Einspruch - Unzulässiger Bußgeldeinspruch per E-Mail
21 Februar, 2014
Personen, die wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder wegen sonstigen Verstößen einen Bußgeldbescheid erhalten haben und die gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen, müssen hierbei unbedingt
die vorgeschriebene Form beachten. So ist der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in elektronischer Form, beispielsweise per E-Mail, nicht zulässig. Ein elektronisches Dokument wahrt die vorgeschriebene Schriftform noch nicht. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide per E-Mail gehen damit ins Leere. Der Bußgeldbescheid wird dann, mangels wirksamen Einspruchs, rechtskräftig. jlp
Amtsgericht Hünfeld, Az.: 32 Js 17217/12
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