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Zu Unrecht ein Knöllchen kassiert - was tun?

18 März, 2019

Wer zu Unrecht ein Knöllchen kassiert hat, muss fix Einspruch einlegen. Rein theoretisch muss

muss ein Verkehrsteilnehmer keine Angst vor Bußgeld oder Flensburg-Punkten haben, wenn er sich immer an alle Vorschriften hält. Doch Fehler gibt es immer wieder - auch falsche Beschuldigungen.

Was tun in solch einer Situation?
Ursachen für ungerechtfertigte Anzeigen gibt es viele, hat der Autoclub ACE festgestellt. Etwa fehlerhafte Technik, übereifrige Ordnungshüter oder bloße Missverständnisse. Wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, hat eine Reihe von Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. So können Fotos und Zeugen helfen, sein Recht im Straßenverkehr geltend machen, wenn es trotz korrekt eingestellter Parkuhr oder ordnungsgemäß gelöstem Ticket ein Knöllchen gegeben hat. Wichtig ist es, den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzulegen, so der Autoclub ACE.

Diese Frist gilt auch, wenn das Blitzerfoto ein anderes Auto zeigt - oder einen anderen Fahrer. Wer tatsächlich hinterm Steuer gesessen ist, aber seiner Meinung nach zu Unrecht geblitzt wurde, kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt.

Wenn der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Raum steht, etwa nach einem angeblichen Parkrempler, ist Schweigen Gold. Denn hier geht es nicht nur um eine Geldstrafe, sondern möglicherweise um eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Deshalb sollten Betroffene keine Aussagen machen und zu einem Anwalt gehen. mid/rhu
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Wer zu Unrecht ein Blitzer-Knöllchen kassiert hat, muss fix Einspruch einlegen.

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