Besondere Radfahr-Regeln bei Schnee und Eis
29 November, 2020
Fahrradwege können im Winter besonders stark von Eis und Schnee bedeckt sein. Denn sie stehen bei
Räumungsarbeiten meist nicht an erster Stelle. Dann dürfen Radfahrer auf die Kfz-Straßen ausweichen. Das heißt: Bei benutzungspflichtigen Radwegen dürfen Radler auf die Fahrbahn ausweichen, wenn das Befahren des Radwegs wegen winterlicher Straßenverhältnisse unzumutbar ist.
Der Autoclub ADAC gibt Radfahrern Tipps für ein sicheres Vorankommen auf zwei Rädern während der Wintermonate. Für alle Verkehrsteilnehmer sei in der dunklen Jahreszeit Sichtbarkeit wichtig, stellen die Verkehrsexperten klar. Für Fahrräder seien daher ein Frontstrahler und eine Rückleuchte vorgeschrieben. Erlaubt seien neben festverbauten Leuchten auch batteriebetriebene Sets zum Aufstecken - diese Sets müssen nur bei Dämmerung und Dunkelheit mitgeführt werden. Erlaubt sind außerdem Schlussleuchten mit Bremslichtfunktion, sofern diese Produkte der UNECE Norm 50 entsprechen.
Nicht zugelassen sind blinkende Fahrradscheinwerfer und Schlussleuchten. Lichter, die am Körper - zum Beispiel an der Jacke oder auf dem Helm - getragen werden, unterliegen zwar nicht den Ausrüstungsvorschriften. Dennoch rät der ADAC, auf blinkende Leuchten zu verzichten, da sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren können.
Für den Einsatz im Winter sind im Fachhandel Reifen mit größerer Profiltiefe und kleinen Spikes erhältlich, die das Fahren und Bremens auf Schnee und Eis erleichtern. Reifen mit Spikes sind für Radfahrer erlaubt, absolute Sicherheit vor einem Sturz bieten sie jedoch nicht. Etwas mehr Grip auf Schnee erhalten Radfahrer, die wenig Luft aus dem Reifen lassen - das gilt sowohl für herkömmliche Reifen als auch Modelle mit Spikes. mid/wal
Ähnliche Berichte zum Thema Fahrrad fahren:
Wissenswertes zum Fahrradfahren - Helmpflicht, Fahrradneuheiten...
Fahrradroutenplaner - schnell und einfach ans Ziel
Fahrradspeichen von Aero- bis Z-Speiche
Fahrradkoffer - Angebote, Test und Maße
Fahrradhersteller von A bis Z
Der Autoclub ADAC gibt Radfahrern Tipps für ein sicheres Vorankommen auf zwei Rädern während der Wintermonate. Für alle Verkehrsteilnehmer sei in der dunklen Jahreszeit Sichtbarkeit wichtig, stellen die Verkehrsexperten klar. Für Fahrräder seien daher ein Frontstrahler und eine Rückleuchte vorgeschrieben. Erlaubt seien neben festverbauten Leuchten auch batteriebetriebene Sets zum Aufstecken - diese Sets müssen nur bei Dämmerung und Dunkelheit mitgeführt werden. Erlaubt sind außerdem Schlussleuchten mit Bremslichtfunktion, sofern diese Produkte der UNECE Norm 50 entsprechen.
Nicht zugelassen sind blinkende Fahrradscheinwerfer und Schlussleuchten. Lichter, die am Körper - zum Beispiel an der Jacke oder auf dem Helm - getragen werden, unterliegen zwar nicht den Ausrüstungsvorschriften. Dennoch rät der ADAC, auf blinkende Leuchten zu verzichten, da sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren können.
Für den Einsatz im Winter sind im Fachhandel Reifen mit größerer Profiltiefe und kleinen Spikes erhältlich, die das Fahren und Bremens auf Schnee und Eis erleichtern. Reifen mit Spikes sind für Radfahrer erlaubt, absolute Sicherheit vor einem Sturz bieten sie jedoch nicht. Etwas mehr Grip auf Schnee erhalten Radfahrer, die wenig Luft aus dem Reifen lassen - das gilt sowohl für herkömmliche Reifen als auch Modelle mit Spikes. mid/wal
Ähnliche Berichte zum Thema Fahrrad fahren:
Wissenswertes zum Fahrradfahren - Helmpflicht, Fahrradneuheiten...
Fahrradroutenplaner - schnell und einfach ans Ziel
Fahrradspeichen von Aero- bis Z-Speiche
Fahrradkoffer - Angebote, Test und Maße
Fahrradhersteller von A bis Z
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.