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Nie alleine zum Gebrauchtfahrzeugkauf

01 Oktober, 2020

Beim Gebrauchtfahrzeugkauf sollten Sie unbedingt einige Regeln beachten, um einen Fehlkauf zu vermeiden. Eine alte Gebrauchtwagen-Weisheit: Extreme Schnäppchen sind meist keine und haben einen Haken.
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Die Zeitschrift "Auto Straßenverkehr" hat in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 22/2020) die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Vorher informieren:
Idealerweise informiert man sich beim Gebrauchtfahrzeugkauf im Vorfeld über typische Schwächen des Wunschmodells. Im Netz finden sich zu jedem Auto Kaufberatungen, auf Autoportalen und auch bei Autoclubs. Mit dem hier erworbenen Wissen lässt sich vor Ort gezielt nach Schwachstellen suchen.

Besichtigung:
Nie alleine gehen. Auch wenn der Begleiter kein Autofachmann ist, kann er als kritischer Beobachter aufpassen. Während der Verkäufer das Auto bestmöglich präsentiert, kann der Begleiter kritische Fragen stellen und zweimal hinschauen, um Mängel aufzudecken. Grundsätzlich gilt: Autokäufer sollten sich nie drängen lassen. Eine Prüfung braucht Zeit. Und eine Probefahrt.

Schnäppchen:
Extreme Schnäppchen sind meist keine und haben einen Haken. Bei Billigangeboten sollten Interessenten also misstrauisch werden und nachfragen. Oft steckt ein Betrugsversuch dahinter, etwa ein verschwiegener Unfallschaden, eine hohe Halterzahl, ein manipulierter Tacho oder im schlimmsten Fall ein Auto, das es gar nicht gibt.

Fahrzeugcheck:
Prüfen sollten Sie unbedingt den allgemeinen Zustand, auch von Windschutzscheibe und Scheinwerfergläsern. Sind die mit Steinschlägen überzogen, deutet das auf eine hohe Laufleistung hin. Auf Unfallschäden lassen unterschiedliche Spaltmaße und Lackqualitäten schließen.
Passt die Kilometeranzeige des Tachos zum Fahrzeugzustand?
Ist das Wartungsheft vorhanden und ausgefüllt?
Bei vielen jungen Gebauchtwagen lässt sich im Fahrzeugmenü überprüfen, ob ein Service ansteht.

Probefahrt:
Eine Probefahrt ist ein Muss. Zuvor unbedingt Reifen (Profiltiefe, Schäden) und Bremsen (Rost und Riefen auf den Scheiben) checken. Und bei der Probefahrt Radio aus - sonst hört man Fahrwerkspoltern oder den undichten Auspuff nicht.

Kfz-Kaufvertrag:
Lassen Sie alle Zusicherungen schriftlich in den Kaufvertrag aufnehmen. Mündliche Zusagen über Laufleistung, Unfallfreiheit und Reparaturen sind nicht bindend. Auch die Fahrzeugnummer sollten Sie am Fahrzeug überprüfen und in den Kaufvertrag eintragen.
mid/rhu

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