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Bundesverwaltungsgericht: Keine Fahrverbote bei Aussicht auf bessere Luft

01 März, 2020

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vorgestern in einem Verfahren noch einmal auf die gebotene

Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten hingewiesen.
Wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxide in einer Kommune in absehbarer Zeit eingehalten werden kann, seien Fahrverbote nicht zwingend erforderlich, urteilten die Richter.

Sie kippten damit eine Entscheidung der Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg aus dem Vorjahr, das von der Stadt Reutlingen eine Überarbeitung des Luftreinehalteplans und entsprechene Fahrverbote gefordert hatte.
Dagegen waren die Kommune und das Land juristisch vorgegangen.

Reutlingen erwartet, das in diesem Jahr der Stickstoffdioxid-Grenzwert so oder so eingehalten wird. ampnet/jri

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