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Per Chip-Tuning das Elektrobike auf 75 km/h Spitze frisieren

03 Januar, 2017

Das Elektrobike ist für Tuning-Freunde das Mofa der Neuzeit: Schon für weniger als 100 Euro gibt es im Handel ganz offiziell und legal Tuning-Kits für Fahrräder mit Elektromotor. Beliebt ist derzeit:

zum Beispiel das aus dem Autobereich bekannte Chiptuning - also eine Veränderung der Steuerungs-Software.
Dadurch und auch durch sogenannte "Dongles" wird der Elektronik vorgegaukelt, dass das Bike langsamer unterwegs ist als es tatsächlich fährt. Und so setzt die Tretunterstützung bei einer künstlichen Halbierung des Tacho-Wertes nicht bei den vorgeschriebenen 25 km/h, sondern erst bei 50 km/h aus. Je nach Antriebssystem besteht laut ARAG-Experten die Möglichkeit, die maximale Unterstützung des E-Bike-Motors sogar auf bis zu 75 km/h heraufzusetzen.
Doch Vorsicht: So verlockend diese Angebote auch erscheinen, sie sorgen dafür, dass das Zweirad im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden darf. Ein durch Speed-Tuning modifiziertes Elektrobike darf nur auf Privatgrund gefahren werden. Anderenfalls ist der Fahrer nicht versichert. Selbst bei unverschuldeten Unfällen können laut der Experten so sämtliche Ersatzansprüche erlöschen. Gleiches gilt für die Garantieansprüche auf den E-Bike-Antrieb. Der nachträgliche Ausbau des Tuning-Sets schützt nicht. Auch nachdem das Tuning-Zubehör entfernt wurde, können Fachleute den Einsatz entsprechender Modifizierungen nachweisen.
Tuning-Sets können daher in der Regel deaktiviert oder abmontiert werden, damit das Elektrobike auch im öffentlichen Verkehr genutzt werden kann. Die Händler von Tuning-Produkten sehen sich in einer "legalen Grauzone", da der Verkauf und Erwerb von den angebotenen Sets nicht gesetzlich verboten ist, heißt es. Denn lediglich der Einsatz im Geltungsbereich der StVZO verstößt ja gegen geltendes Recht. Und darauf werde bei jedem Tuning-Produkt hingewiesen.
Die Fahrer dagegen begehen durch das Frisieren in vielen Fällen sogar eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Dann nämlich, wenn sie wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz angeklagt werden. Und auch der Sicherheitsaspekt spielt eine wichtige Rolle bei diesem Thema - insbesondere bei Pedelecs.
Diese sind rechtlich als Fahrräder eingestuft, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren, und der Fahrer unterliegt somit nicht der Helmpflicht. Und was geschieht, wenn ein Radler bei Tempo 50 und mehr stürzt und dabei keinen Kopfschutz trägt, kann sich wohl jeder ausmalen. Und so lassen verantwortungsbewusste Radler die Finger vom Tuning fürs Zweirad und nutzen lieber auch auf dem normalen Rad einen Helm. mid/ts

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