Sicher Fahrradfahren auch im Winter
16 November, 2016
Eingefleischte Fahrradfahrer lassen sich auch im Winter nicht von ihrem bevorzugten Fortbewegungsmittel
abbringen, auch wenn die Witterungs- und Straßenverhältnisse nicht gerade ideal sind. Doch wer einige Tipps zu Ausrüstung und Fahrweise beachtet, kann bei winterlichen Bedingungen durchaus Spaß am Radfahren haben.
Eine der wichtigsten Sicherheitsempfehlungen für Zweiradfahrer, ob motorisiert oder nicht, gilt laut des Goslar Instituts ganzjährig und aktuell ganz besonders:
Sie müssen darauf achten, dass sie von den anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden. Dazu gehört eine gut funktionierende Beleuchtung. Experten raten zu einem Nabendynamo statt der ebenfalls erlaubten Batterieleuchten. Der Grund: Die Nabendynamos sind zuverlässiger.
Zur guten Sichtbarkeit von Zweiradfahrern trägt aber auch eine passende Bekleidung bei. Sie sollte speziell während der Herbst- und Wintersaison nicht zu dunkel gewählt werden, im Zweifel helfen reflektierende Accessoires an der Kleidung. Am Fahrrad selbst sind Reflektoren ohnehin vorgeschrieben. Beim Check der Lichtanlage sollte man gleich die Bremsen mit überprüfen. Sind die Noppen an den Bremsklötzchen abgefahren, muss Ersatz her.
Wie beim Auto hat auch beim Fahrrad die Bereifung eine ganz besondere Sicherheitsfunktion. Winterreifen sind zwar weder vorgeschrieben noch in den meisten Fällen notwendig, gutes Profil dagegen unbedingt. Wer in besonders schneereichen Regionen sichergehen möchte, darf sein Rad auch mit Spikes bereifen.
Auf vereisten Flächen sollten Radler nicht lenken, nicht bremsen, sondern das Rad einfach geradeaus ausrollen lassen, empfiehlt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC). Er rät Radfahrern ganz generell, sich in den Herbst- und Wintermonaten durch eine vorsichtigere Fahrweise mit gedrosseltem Tempo auf rutschige Flächen einzustellen.
Im Winter sind Städte und Gemeinden verpflichtet, "verkehrswichtige" innerörtliche Radwege regelmäßig von Schnee und Eis zu befreien. Bei einem Unfall auf nicht bzw. nicht ausreichend geräumten Radwegen kann ein Radler Haftungsansprüche gegen die verantwortliche Kommune stellen. Allerdings wird von dem Radfahrer verlangt, dass er seine Fahrweise den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpasst. mid/rhu
Im Überblick zum Thema Fahrradfahren:
Wissenswertes zum Fahrradfahren - Helmpflicht, Fahrradhersteller...
Fahrradroutenplaner - schnell und einfach ans Ziel
Fahrradspeichen von Aero- bis Z-Speiche
Fahrradkoffer - Angebote, Test und Maße
Fahrradmarken von A bis Z
Eine der wichtigsten Sicherheitsempfehlungen für Zweiradfahrer, ob motorisiert oder nicht, gilt laut des Goslar Instituts ganzjährig und aktuell ganz besonders:
Sie müssen darauf achten, dass sie von den anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden. Dazu gehört eine gut funktionierende Beleuchtung. Experten raten zu einem Nabendynamo statt der ebenfalls erlaubten Batterieleuchten. Der Grund: Die Nabendynamos sind zuverlässiger.
Zur guten Sichtbarkeit von Zweiradfahrern trägt aber auch eine passende Bekleidung bei. Sie sollte speziell während der Herbst- und Wintersaison nicht zu dunkel gewählt werden, im Zweifel helfen reflektierende Accessoires an der Kleidung. Am Fahrrad selbst sind Reflektoren ohnehin vorgeschrieben. Beim Check der Lichtanlage sollte man gleich die Bremsen mit überprüfen. Sind die Noppen an den Bremsklötzchen abgefahren, muss Ersatz her.
Wie beim Auto hat auch beim Fahrrad die Bereifung eine ganz besondere Sicherheitsfunktion. Winterreifen sind zwar weder vorgeschrieben noch in den meisten Fällen notwendig, gutes Profil dagegen unbedingt. Wer in besonders schneereichen Regionen sichergehen möchte, darf sein Rad auch mit Spikes bereifen.
Auf vereisten Flächen sollten Radler nicht lenken, nicht bremsen, sondern das Rad einfach geradeaus ausrollen lassen, empfiehlt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC). Er rät Radfahrern ganz generell, sich in den Herbst- und Wintermonaten durch eine vorsichtigere Fahrweise mit gedrosseltem Tempo auf rutschige Flächen einzustellen.
Im Winter sind Städte und Gemeinden verpflichtet, "verkehrswichtige" innerörtliche Radwege regelmäßig von Schnee und Eis zu befreien. Bei einem Unfall auf nicht bzw. nicht ausreichend geräumten Radwegen kann ein Radler Haftungsansprüche gegen die verantwortliche Kommune stellen. Allerdings wird von dem Radfahrer verlangt, dass er seine Fahrweise den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpasst. mid/rhu
Im Überblick zum Thema Fahrradfahren:
Wissenswertes zum Fahrradfahren - Helmpflicht, Fahrradhersteller...
Fahrradroutenplaner - schnell und einfach ans Ziel
Fahrradspeichen von Aero- bis Z-Speiche
Fahrradkoffer - Angebote, Test und Maße
Fahrradmarken von A bis Z
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.