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Wildcamping-Fans in Europa: Wo ist Campen erlaubt und wo streng verboten?

30 Juli, 2024

Wildcampen in Europa- Wo erlaubt und wo streng verboten? Der Urlaub im Wohnmobil verspricht die Freiheit, überall stehen zu können, wo es gerade gefällt. Doch vielerorts ist das freie Stehen gar

nicht, nur an ausgewiesenen Orten, für eine begrenzte Zeit oder mit Genehmigung erlaubt. Der Automobilclub ACE klärt auf, worauf Camper unterwegs achten sollten.

Nur wenige Länder in Europa erlauben freies Campen außerhalb von Campingplätzen. Dazu zählen beispielsweise Albanien, Estland, Lettland, Litauen, Finnland und Rumänien. Dabei sind immer die regionalen Bestimmungen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. In Naturschutzgebieten ist das Campen generell nicht gestattet. Auch wenn Wildcamping grundsätzlich erlaubt ist, müssen Reisende respektvoll mit der Natur und der Möglichkeit des Freistehens umgehen. Dazu gehört, dass das Areal genauso wieder verlassen wird, wie es vorgefunden wurde, kein Müll hinterlassen und kein offenes Feuer entfacht wird.

Achtung:
Häufig wird Skandinavien von Wildcamping-Fans wegen des dort geltenden Jedermannsrecht als Reiseziel in Betracht gezogen. Das bezieht sich allerdings nur aufs Zelten und gilt nicht für motorisierte Fahrzeuge. Auch in Schottland darf wild gecampt werden, aber eben nur mit dem Zelt.

Andere Länder wie Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich und Türkei erlauben Wildcamping mit Fahrzeugen nur mit einer behördlichen Genehmigung etwa vom örtlichen Rathaus oder Touristikamt. Für viele Ruhesuchende ist das Campen auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers eine gute Alternative. Hierfür gibt es zahlreiche Webportale und Apps, um einsame Stellplätze auf Bauernhöfen und Grünflächen zu finden. Das ist zum Beispiel in Dänemark und Österreich erlaubt, aber auch in Frankreich und Italien. Allerdings kann es dort auch regionale Verbote geben, die unbedingt beachtet werden müssen.

In Norwegen, Schweden, Spanien und Deutschland ist lediglich das einmalige Übernachten zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit im Wohnmobil und Wohnwagen erlaubt. Dafür müssen extra gekennzeichnete Flächen und Parkplätze genutzt werden, die das Parken von Wohnmobilen nicht ausdrücklich untersagen. Außerdem darf kein campingähnliches Verhalten an den Tag gelegt werden:
Das heißt Stühle und Tische bleiben im Fahrzeug und auch die Markise wird nicht ausgezogen.

Wer sich nicht an die landesspezifischen Regelungen und Verbote hält und widerrechtlich in der freien Natur steht, muss mit einer Polizeikontrolle und mitunter empfindlichen Bußgeldern rechnen. mid/asg

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