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Bußgeldkatalog StVO: Pkw-Verbandskasten

09 September, 2022

VerbandskastenVeraltete Pkw-Verbandkästen müssen bis 31. Januar 2023 ausgetauscht oder neu bestückt werden, denn seit 2022 gelten veränderte Bestimmungen über den Inhalt. Künfig enthalten sein müssen:

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Im Jahr 1972 wird der Pkw-Verbandskasten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO, Paragraf 35h) Pflicht. Es war die DIN Norm 13164, die den Inhalt des Erste-Hilfe-Materials an Bord von Fahrzeugen festlegte. Ob das Verbandszeug aber in einer Tasche oder eben einem Kasten verstaut war, war laut Experten des Versicherungsunternehmens ARAG egal.
Hintergrund für die damals neue Verordnung war die Tatsache, dass Krankenwagen teilweise sehr lange benötigten, um Unfallstellen zu erreichen. Immerhin lag die Zahl der Verkehrstoten mit knapp 19.000 Menschen noch deutlich höher als heute mit gut 2.500 Getöteten.

Mittlerweile gibt es Neuerungen:
Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr müssen Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug bis 31. Januar 2023 auf Vordermann bringen bzw. einen neuen Verbandskasten anschaffen. Denn der wurde durch die Anpassung der entsprechenden DIN Norm, welche seit dem 01. Februar 2022 gültig ist, Corona-tauglich.
Künftig müssen zwei OP- oder FFP2-Gesichtsmasken enthalten sein.
Zwar keine Pflicht, aber ebenfalls sinnvoll: Desinfektionsmittel.
Dafür wurde das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf ebenfalls wegfallen.

Wer während einer Autofahrt keine Kfz-Verbandstasche dabei hat, muss nach Auskunft der ARAG-Experten mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um das eigene, ein privat geliehenes oder einen Mietwagen handelt. Der Fahrzeugführer hat darauf zu achten, dass der Kasten an Bord ist. Motorräder sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Nicht nur im Auto ist es gut, vorbereitet zu sein. Doch zur Ersten Hilfe am Kind werden oft andere Dinge benötigt, als im handelsüblichen Pkw-Verbandskasten enthalten sind.
Daher raten die ARAG- Experten zu einer speziellen Kinder-Notfallbox , die von erfahrenen Kindernotärzten der Uniklinik Bonn zusammengestellt wurde.
Im Unterschied zum Kfz-Kasten sind hier beispielsweise auch Fieberthermometer, Zeckenpinzette, eine Zahnrettungsbox, Kinderpflaster mit Tieren oder Gummibärchen enthalten.

Übrigens:
Auch in den meisten europäischen Ländern ist das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets Pflicht. Daher sollten auch Touristen, die sich im Urlaub einen Mietwagen nehmen, immer schauen, ob ein Pkw-Verbandskasten vorhanden ist. mid/wal

Bildquelle: kfza/ub

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