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Gegenstände im Pkw: Wenn Smartphones zu Geschossen werden

01 April, 2022

Achtlos im Pkw herumliegende Gegenstände können sich bei einem Aufprall in gefährliche Geschosse verwandeln. Deshalb

gibt der Gesetzgeber im § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) klare Regeln zur sachgerechten Sicherung von Ladung und Gepäck (dazu gehören übrigens auch Hunde) vor, die bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen darf.

Ein einfaches Mobiltelefon, das im Normalfall rund 300 g wiegt, kann bei einem Aufprall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h die Wucht eines Gegenstandes von 16,5 Kilo bekommen.
Auch andere, ansonsten unauffällige Begleiter im Alltag, können in solchen Situationen zu riskanten Geschossen mutieren:
Wie etwa der Regenschirm, der normalerweise mit rund 700 Gramm leicht in der Hand liegt, bei 50 km/h jedoch ein Aufprallgewicht von mehr als 38 Kilo entwickelt.

Ein 1,5 Kilo schwerer Autoatlas bzw. ein Laptop gleichen Gewichts wird bei einem "full stop" plötzlich zu einem Flugkörper mit knapp 83 Kilo Gewicht werden kann. Darauf weist die Polizei warnend hin. Und Crash-Tests des Automobilclubs ADAC ergaben Werte bis zum Vierzigfachen des eigentlichen Gewichts von Gegenständen bei einem Frontalunfall mit 50 km/h.

Wegen des vermeidbar hohen Risikos, das mit ungesicherten Ladungsteilen oder Gegenständen im Auto verbunden ist, sind bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften der StVO unterschiedlich strenge Strafen vorgesehen. So droht bei nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung mindestens ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Geht mit der Zuwiderhandlung eine Gefährdung einher, können ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Kommt es wegen ungesicherter Ladung zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro plus einen Punkt.

Im schlechtesten Fall, wenn also bei einem solchen Unfall Personen zu Schaden kommen, kann der verantwortliche Fahrer sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung für schuldig befunden werden - mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Zudem kann schlecht gesicherte oder ungesicherte Ladung Probleme mit der Versicherung zur Folge haben. Denn für dadurch entstandene Schäden muss die Kaskoversicherung nicht aufkommen.
mid/asg

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