Wissenswertes zur Ladungssicherung
Was versteht man unter Ladungssicherung?
Als Ladungssicherung bezeichnet das vorschriftsmäßige Sichern und Verstauen von Ladungen im Luft-, Schiffs-, Eisenbahn- und Straßenverkehr. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges darf durch die Ladung nicht leiden. Ladegut muss immer gesichert werden.
Was ist eine kraftschlüssige Ladungssicherung?
Die kraftschlüssige Ladungssicherung liegt vor, wenn die Ladung durch Niederzurren gesichert ist, beispielsweise Zurrgurte, feste Kästen.
Was ist eine formschlüssige Ladungssicherung?
Die formschlüssige Ladungssicherung liegt vor, wenn die Ladung allseitig an den Laderaumbegrenzungen (Bordwänden und Stirnwand) anliegt. Allein durch die Form des Kfz-Aufbaus wird die Ladung gehalten.
Folgende Punkte sollten bei der Ladungssicherung beachtet werden:
- Die Ladung ist so zu sichern, dass nichts umfallen, herabfallen, verrutschen oder verrollen kann.
- Das Ladegut ist nur mit Fahrzeugen zu transportieren, die für den Transport geeignet sind.
- Bei Teilbeladung ist auf die Gewichtsverteilung zu achten, so dass jede Achse anteilmäßig belastet wird.
- Das Kfz sollte möglichst formschlüssig geladen werden, das bedeutet leichtes Transportgut oben, schweres Ladegut unten.
- Die Gewichtsgrenzen des Fahrzeuges sind einzuhalten.
- Vor Fahrtantritt, aber auch bei längeren Fahrten, sollte die Ladungssicherung kontrolliert werden.
Neue Richtlinien für Ladungssicherung:
Seit September 2024 gelten neue Richtlinien zur Ladungssicherung auf deutschen Straßen. Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) hat grundlegende Überarbeitungen und Ergänzungen der VDI 2700 Blatt 8, Blatt 8.1 sowie Blatt 8.2 vorgenommen. Bei der Überarbeitung der alten Richtlinie wurde festgestellt, dass technische Parameter fehlten.
Haftung und Verantwortung - Pflichten der Ladungssicherung für Fahrzeughalter, Fahrzeugführer und Verlader:
Der Verstoß gegen das Ladungssicherungsgesetzes ist eine Ordnungswidrigkeit. Alle am Transport beteiligten Personen stehen zur Sicherung in der Pflicht und können bei einem Verstoß zur Haftung herangezogen werden.
Die Pflichten der ordnungsgemäßen Ladungssicherung sind:
- Die Gesetze zur Ladungssicherung sind einhalten.
- Der Fahrzeugaufbau ist mit beachten.
- Die Achslasten des KFZ sind beachten.
- Ladeeinheiten sind zu bilden.
- Die Ladungssicherung ist richtig zu wählen (formschlüssige oder kraftschlüssige Sicherung, Niederzurrverfahren oder Direktverfahren).
- Der STF-Wert der Ratsche zum Niederzurren ist beachten.
- Der LC-Wert für das Direktzurrverfahren ist zu beachten.
- Entsprechende Ladungssicherungsmittel sind einsetzen.
- Die Anzahl der Gurte ist zu berechnen.
- Die Ladefläche ist zu reinigen.
- Die Ladungssicherung ist nach VDI 2700 durchzuführen.
- Geschultes Ladungssicherungspersonal zum Verladen ist einzusetzen.
- Besonderheiten der Ladungssicherung im internationalen Verkehr sind zu beachten.
Rechtsfolgen bei Verstoß gegen eine ordnungsgemäße Ladungssicherung:
Werden die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung nicht eingehalten, kann das für den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter rechtliche Konsequenzen haben. Verlader und Fahrzeugführer sollten hinsichtlich der Ladungssicherung regelmäßig eine Unterweisung erhalten, um das Unfallrisiko zu reduzieren. Das Bundesamt hat laut Paragraf 11 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) darüber zu wachen, dass die Rechtsvorschriften über die Ladung eingehalten werden. Wer die Pflichten zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung verletzt, kann mit einem Bußgeld und Punkteeintrag belegt werden. Verstöße gegen die Ladungssicherung gelten als schwere Ordnungswidrigkeit.
Die rechtliche Konsequenzen wegen mangelnder Ladungssicherung bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle sind:
- Die Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung.
- Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld in Höhe von 20 bis 75 Euro (PKW oder LKW) und je nach Verstoß bis zum Punkteeintrag in Flensburg.
Die rechtlichen Konsequenzen bei einem Verkehrsunfall aufgrund mangelhaft gesicherter Ladung sind:
- Bei Verursachung von Sachschaden: Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld in Höhe von 100 Euro und Punkten im Fahreignungsregister Flensburg.
- Wurden Personen verletzt oder getötet: Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe.
Die Haftungsansprüche sind:
- Bei Fremdschäden: Haftung im Rahmen des § 823 Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB (Schadenersatz).
- Bei Eigenschäden: Es kann der § 254 BGB (Mitwirkendes Verschulden) gelten, wodurch die eigenen Ansprüche an die Versicherung gemindert werden können.
- Bei Ladungsschäden: Haftung bei Beschädigung der Ladung laut Handelsgesetzbuch, kurz HGB.
Die Grundlage der Ladungssicherungspflicht für den Verlader bildet Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung. Die StVO richtet sich nicht nur ausschließlich an den Führer des Kraftfahrzeugs, sondern auch an den Verlader bzw. dem Verantwortlichen für die Verladung.