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Änderungen der Buß- und Verwarngelder: Raser und Falschparker müssen mehr zahlen

06 November, 2021

Vorrangig Raser und Falschparker werden mit den Änderungen der Buß- und Verwarngelder ab dem 9. November 2021 verschärft zur Kasse gebeten.

So kostet dann eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts um beispielsweise 16 bis 20 km/h 70 statt wie bisher 35 Euro.

Außerorts schlagen 16 bis 20 km/h zu schnelles Fahren mit 60 statt 30 Euro zu Buche. Wer innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell unterwegs ist, dem droht nach wie vor ein Fahrverbot von einem Monat. Das Bußgeld erhöht sich allerdings um 100 Euro von 160 auf 260 Euro.

Die höchste Strafe droht bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts um über 70 km/h.
Drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 800 Euro Strafe statt wie bisher 680 Euro warten auf Verkehrssünder.
Außerorts werden hierfür statt wie bisher 600 Euro nun 700 Euro fällig und auch hier gibt es zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

Das unberechtigte Parken auf Parkplätzen von Schwerbehinderten beispielsweise kostet nun 55 statt wie bisher 35 Euro, ebenso wie das Parken an unübersichtlichen Stellen - zum Beispiel in scharfen Kurven:
Dies kostet nun 35 Euro anstatt wie bisher 15 Euro.

Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge.

Beim Überholen von Fahrradfahrern, Fußgängern und E-Scootern muss künftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts sowie zwei Metern außerorts eingehalten werden. Wer im Falle eines Staus die Rettungsgasse nicht bildet oder diese zum schnelleren Vorankommen missbraucht, zahlt künftig ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro, erhält außerdem ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg.

Neben all den aufgeführten Neuerungen gilt eine Regel unverändert. Sie bewährt sich jeden Tag immer wieder und sollte von allen Menschen, die am Verkehr teilnehmen, stets beherzigt werden:
"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." So heißt es in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. mid/asg

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