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Besondere Bestimmungen für S-Pedelecs

30 Mai, 2021

Schnelle E-Bikes ähneln konventionellen Pedelecs - und doch gibt es wesentliche Unterschiede. Wer sich beim

elektrischen Radeln für mehr Geschwindigkeit entscheidet, muss also einiges beachten. Der Autoclub ACE informiert über Sonderregeln für S-Pedelecs.

Anders als Pedelecs, die einen Elektromotor zur Fahrunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h besitzen, schaltet die elektrische Unterstützung bei S-Pedelecs erst bei 45 km/h ab. Aufgrund des hohen Tempos sind S-Pedelecs den Kleinkrafträdern zugeordnet, was zusätzliche Verpflichtungen bedeutet.

Wer sich für ein S-Pedelec entscheidet, benötigt mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 16 Jahren, in einigen Bundesländern bei 15 Jahren. Für das Fahrzeug sind außerdem eine Haftpflichtversicherung und ein fest angebrachtes Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Ein geeigneter Schutzhelm für die Fahrt mit dem S-Pedelec ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ebenfalls vorgeschrieben aber nicht näher definiert.
ACE-Tipp:
Schutzhelme nach der niederländischen Norm NTA 8776 wurden extra für S-Pedelecs entwickelt und sind von vielen Herstellern auch in Deutschland erhältlich.

Die Reifen von S-Pedelecs müssen eine Mindestprofiltiefe von einem Millimeter haben, während für konventionelle Pedelecs ebenso wie für Fahrräder keinerlei Mindestprofiltiefe vorgeschrieben ist. Zudem ist für die Reifen eine ECE-R75-Zulassung Pflicht.

Radwege sind für S-Pedelecs, anders als für konventionelle Pedelecs, in der Regel tabu.
Einzige Ausnahme:
Ein spezielles Zusatz-Verkehrszeichen mit den Worten "S-Pedelec frei" ist angebracht. mid/arei

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