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Auch E-Autos müssen zur Hauptuntersuchung

22 November, 2020

Der Gesetzgeber hat auch für E-Autos die die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben, um

die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten.

Die Nachfrage an Elektroautos steigt. Wurden 2019 in Deutschland 63.300 Stromer neu zugelassen, ist diese Zahl bereits in den ersten acht Monaten 2020 erreicht worden. Der Prüfdienstleister TÜV Rheinland betont jetzt: Um die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber auch für E-Autos die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben.
Wie die Verbrenner müssen E-Fahrzeuge in der privaten Nutzung 36 Monate nach der Erstzulassung als Neufahrzeug und in der Folge alle 24 Monate zur HU.

Dabei gilt:
Die bei Verbrennungsmotoren verpflichtende Abgasuntersuchung ist selbstverständlich nicht erforderlich.

Käufer von Elektroautos profitieren noch bis Ende 2021 von der sogenannten "Innovationsprämie", die Teil des aktuellen Konjunkturpakets der Bundesregierung ist.

Neufahrzeuge werden mit bis zu 9.000 Euro bezuschusst und sind für zehn Jahre von der Kfz Steuer befreit.

Bei Plug-in-Hybrid-Autos wird der Autokauf mit bis zu 6.750 Euro gefördert.
Für Gebrauchtwagen gibt es ebenfalls Prämien, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Beim E-Auto sind es 5.000 Euro, beim Plug-in-Hybrid 3.750 Euro. mid/arei

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