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Autoversicherungen: Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

30 September, 2020

Wer eine Versicherung für sein Auto abschließen möchte, ist gut beraten, die gängigen Begriffe wie Mallorca-Police oder Gefährdungshaftung zu kennen.

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Im Schadensfall kann man richtig reagieren und einen größtmöglichen Nutzen aus der Kfz-Versicherung ziehen.

Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Deshalb ist es ratsam sich vor dem Abschluss von Kfz-Versicherungen zu informieren, welche Risiken abgedeckt sind. So klärt AdmiralDirekt genau auf, was beispielsweise bei ihnen abgedeckt sein würde. Grobe Fahrlässigkeit kommt beispielsweise dann zu tragen, wenn man im Straßenverkehr nicht mit der nötigen Sorgfalt unterwegs ist. Abhängig vom Tarif ist ein Versicherungsschaden im Rahmen grober Fahrlässigkeit voll abgedeckt.

Mit der Mallorca-Police schadenfrei auf den Balearen unterwegs?
Die sogenannte Mallorca-Police gilt für Mietwagen, die im europäischen Ausland ausgeliehen werden. Im Schadensfall, also bei einem Verkehrsunfall, wird die Versicherungssumme des Mietwagens auf das Minimum des auch in Deutschland geltenden Niveaus angesetzt.
In manchen Kfz-Versicherungen ist dieser Zusatzschutz für eine Fahrt mit dem Mietwagen bereits im Tarif inkludiert, oftmals sogar beitragsfrei. Falls nicht, ist der Abschluss einer Mallorca-Police sinnvoll, falls man öfter in Europa mit einem Mietauto auf Tour gehen möchte.

Nutzungsausfallentschädigung: Ideal für Geschäftsleute und Außendienstmitarbeiter
Bei einem Verkehrsunfall, in den man unverschuldet involviert ist, tritt die Nutzungsausallentschädigung dann in Kraft, wenn man kein Zweitfahrzeug als Ersatz hat, aber auf die Nutzung des Fahrzeuges angewiesen ist und zudem nicht der Unfallverursacher ist.
Die Nutzungsausallentschädigung gilt jedoch nicht für Verkehrsunfälle mit einem sogenannten Freizeitfahrzeug wie einem Wohnmobil oder einem Quad. Selbst bei einem Totalschaden besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung innerhalb der Zeitspanne ab der Suche eines Ersatzautos bis zur Lieferung bzw. dem Kauf eines neuen Wagens.

ÖPNV-Rabatt nutzen und doppelt profitieren
Wer eine Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr besitzt, kommt in den Genuss des ÖPNV-Rabatts. In diesem Fall vermuten die Versicherer, dass Kunden auf dem Weg in die Arbeit auch öffentliche Verkehrsmittel benutzen, wodurch sich für den Versicherer das Risiko von einem Versicherungsschaden reduziert.
Neben der Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr ist auch der Besitz einer Bahn-Card interessant. Hier ist für die Nutzung des ÖPNV-Rabatts die Art der BahnCard, ob 25, 50 oder 100, entscheidend, um das Rabattangebot entsprechend berücksichtigen zu können.

Schadenrückkauf – Vorteile
Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Möglichkeit, im Falle eines Schadens der eigenen Autoversicherung die Kosten des regulierten Schadens zu ersetzen. Man übernimmt die Kosten in diesem Fall selbst. Vorteil ist, dass man in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird. Der Kfz-Versicherungsbeitrag im folgenden Jahr sollte dadurch sinken oder zumindest auf einem stabilen Niveau bleiben.

Was ist besser: Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl?
Ist in der Kfz-Versicherung eine sogenannte Werkstattbindung enthalten, entscheidet die Versicherungsgesellschaft welche Kfz-Werkstatt das Auto reparieren darf. Diese Option gilt jedoch nur für Schäden, die am eigenen Auto entstanden sind und kommen ausschließlich beim Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zur Geltung. ub/dom

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