Mietauto-Unfall: So verhalte ich mich richtig
20 Mai, 2019
Bei einem Unfall mit einem Mietauto müssen diverse Dinge beachtet werden. Als Faustregel gilt:
So verhalte ich mich bei einem Mietwagen-Unfall richtig
Ein Unfall ist immer ein Worst Case, erst Recht auf einer Urlaubsreise. Vor allem mit einem Mietwagen kann es im Fall der Fälle kompliziert und teuer werden. Das Vergleichsportal billiger-mietwagen.de hat einige Tipps zusammengestellt, wie man mit einem Unfall am besten umgeht.
Als Faustregel gilt:
Sind auch andere Verkehrsteilnehmer beteiligt, muss im Grunde immer die Polizei gerufen werden. Macht man das nicht, riskiert man seinen Versicherungsschutz. Was wesentlich öfter vorkommt, sind kleinere Schäden wie Reifenschäden, Steinschlag an der Windschutzscheibe oder Parkschäden an Pollern oder in engen Tiefgaragen. Nur bei großen Schäden ist ein Polizeibericht zwingend notwendig.
Die Experten raten, im Schadensfall auf jeden Fall mit dem Mietwagen-Broker Rücksprache zu halten. Fotos vom Auto sollte man ebenfalls machen, dazu einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben lassen. Ebenfalls wichtig: Alle Unterlagen aufheben, dazu zählen der Mietvertrag, Quittungen, Kreditkartenbelege, Zahlungsnachweise über die Kaution und die Selbstbeteiligung, Kopien von Polizeiberichten, Unfallprotokolle oder Schadensberichte des Vermieters.
Und was kostet ein Unfall mit einem Mietauto? Das kommt neben der Schuldfrage auf den Versicherungsschutz an. Ist der Mietwagenfahrer schuld an einem Unfall, behält der Vermieter fast immer die Selbstbeteiligung ein. Aber: Hat man ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht, erhält man - vergleichbar mit einem Auslandskrankenschein - die Selbstbeteiligung gemäß Vertragsbedingungen vom Mietwagen-Broker zurück.
Voraussetzung ist, dass die Bedingungen wie die Polizei hinzuzuziehen, eingehalten werden.
Was raten die Experten? Kunden sollten auf ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung inklusive Glas- und Reifenschutz setzen. mid/arei
Ein Unfall ist immer ein Worst Case, erst Recht auf einer Urlaubsreise. Vor allem mit einem Mietwagen kann es im Fall der Fälle kompliziert und teuer werden. Das Vergleichsportal billiger-mietwagen.de hat einige Tipps zusammengestellt, wie man mit einem Unfall am besten umgeht.
Als Faustregel gilt:
Sind auch andere Verkehrsteilnehmer beteiligt, muss im Grunde immer die Polizei gerufen werden. Macht man das nicht, riskiert man seinen Versicherungsschutz. Was wesentlich öfter vorkommt, sind kleinere Schäden wie Reifenschäden, Steinschlag an der Windschutzscheibe oder Parkschäden an Pollern oder in engen Tiefgaragen. Nur bei großen Schäden ist ein Polizeibericht zwingend notwendig.
Die Experten raten, im Schadensfall auf jeden Fall mit dem Mietwagen-Broker Rücksprache zu halten. Fotos vom Auto sollte man ebenfalls machen, dazu einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben lassen. Ebenfalls wichtig: Alle Unterlagen aufheben, dazu zählen der Mietvertrag, Quittungen, Kreditkartenbelege, Zahlungsnachweise über die Kaution und die Selbstbeteiligung, Kopien von Polizeiberichten, Unfallprotokolle oder Schadensberichte des Vermieters.
Und was kostet ein Unfall mit einem Mietauto? Das kommt neben der Schuldfrage auf den Versicherungsschutz an. Ist der Mietwagenfahrer schuld an einem Unfall, behält der Vermieter fast immer die Selbstbeteiligung ein. Aber: Hat man ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht, erhält man - vergleichbar mit einem Auslandskrankenschein - die Selbstbeteiligung gemäß Vertragsbedingungen vom Mietwagen-Broker zurück.
Voraussetzung ist, dass die Bedingungen wie die Polizei hinzuzuziehen, eingehalten werden.
Was raten die Experten? Kunden sollten auf ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung inklusive Glas- und Reifenschutz setzen. mid/arei
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