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Pkw im Schnee: Das sollten Frostbeulen beachten

11 Januar, 2020

Viele Menschen werden im Winter kalt erwischt. Mal ehrlich: Wer will schon früh morgens seinen Pkw von

Schnee und Eis befreien, bevor es damit zur Arbeit geht. Manche Frostbeule meint deshalb, dass ein kleines Guckloch in der Frontscheibe reicht. Der Rest schmilzt ja irgendwann automatisch weg. Doch weit gefehlt.

ARAG-Experten weisen darauf hin, dass es verboten ist und teuer werden kann, wenn man mit einem verschneiten Fahrzeug losfährt.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen nicht nur die Scheiben, sondern auch das Wagendach, Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker und das Kfz-Kennzeichen von Eis und Schnee befreit werden.

Und wer sich nicht daran hält, muss im Zweifelsfall tief in die Tasche greifen:
Bis zu 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen.

Und wenn es zu einem Unfall kommt, riskieren die nachlässigen Autofahrer darüber hinaus den Versicherungsschutz und Schadenersatzforderungen. mid/rlo

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