Mit dem Elektro-Dienstauto in Urlaub - Finanziell attraktiv?
09 August, 2018
Mit dem Elektro-Dienstauto in den Urlaub: Theoretisch ist das nicht nur möglich. Schon bald könnte das sogar finanziell attraktiv sein. Denn ein Gesetzentwurf sieht vor, dass derjenige, der Elektro-Dienstwagen auch privat nutzt, künftig in den Genuss von Steuervorteilen kommen soll.
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mid Groß-Gerau - Bisher muss die private Nutzung eines Firmenwagens als sogenannter "geldwerter Vorteil" versteuert werden, erklären die Experten von Recherche-Tipp im Goslar Institut.
Aber: Ob der Firmenwagen überhaupt über Dienstfahrten hinaus auch in der Freizeit gefahren werden darf, hängt von einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Geregelt wird das, was erlaubt ist und was nicht, durch einen sogenannten "Überlassungsvertrag". Denn: Eine Erlaubnis zur Privatnutzung bedeutet noch lange nicht, dass darin auch Ferienreisen oder überhaupt Fahrten ins Ausland eingeschlossen sind. Eine solche Vereinbarung sollte am besten schriftlich festgehalten werden.
In dem Vertrag werden weitere wichtige Dinge festgelegt:
Zum Beispiel, wer an das Steuer darf, denn im Normalfall ist es auch Ehepartnern und Lebensgefährten erlaubt, das dienstliche Fahrzeug privat zu nutzen. Passiert ein Unfall, dann regelt der Arbeitgeber beziehungsweise dessen Versicherung die Abwicklung, sofern der Fahrer nicht die Schuld am Unfall hat. Um die generelle Verkehrstauglichkeit oder Werkstatt- und Hauptuntersuchungs-Termine kümmert sich der Nutzer. Wie auch um anfallende Fahrtkosten. Macht das der Arbeitgeber, wäre das wieder ein geldwerter Vorteil. mid/arei
Aber: Ob der Firmenwagen überhaupt über Dienstfahrten hinaus auch in der Freizeit gefahren werden darf, hängt von einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Geregelt wird das, was erlaubt ist und was nicht, durch einen sogenannten "Überlassungsvertrag". Denn: Eine Erlaubnis zur Privatnutzung bedeutet noch lange nicht, dass darin auch Ferienreisen oder überhaupt Fahrten ins Ausland eingeschlossen sind. Eine solche Vereinbarung sollte am besten schriftlich festgehalten werden.
In dem Vertrag werden weitere wichtige Dinge festgelegt:
Zum Beispiel, wer an das Steuer darf, denn im Normalfall ist es auch Ehepartnern und Lebensgefährten erlaubt, das dienstliche Fahrzeug privat zu nutzen. Passiert ein Unfall, dann regelt der Arbeitgeber beziehungsweise dessen Versicherung die Abwicklung, sofern der Fahrer nicht die Schuld am Unfall hat. Um die generelle Verkehrstauglichkeit oder Werkstatt- und Hauptuntersuchungs-Termine kümmert sich der Nutzer. Wie auch um anfallende Fahrtkosten. Macht das der Arbeitgeber, wäre das wieder ein geldwerter Vorteil. mid/arei
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