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Sicher unterwegs: Das müssen Narren beachten

13 Februar, 2018

Flirten, feiern, Maskerade - in der närrischen Jahreszeit ist vieles erlaubt, aber längst nicht alles. Vor

allem Autofahrer müssen einige Regeln beachten, damit sie an Fastnacht, Fasching, Karneval sicher unterwegs sind.
Sicherheit im Straßenverkehr fängt bereits bei der Kleidung an, zumindest in der fünften Jahreszeit. Denn wer sich für ein Kostüm entschieden hat, das die Sicht einschränkt, darf sich nicht hinters Steuer setzen, das regelt Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Ordnung. "Augenklappen, große Hüte oder Masken, die den gesamten Kopf bedecken, dürfen während der Fahrt nicht getragen werden. Sie beeinträchtigen das Sichtfeld und teils auch das Gehör. Zudem sollte die Verkleidung die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen", sagt Steffen Mißbach, Kraftfahrt-Experte vom TÜV Rheinland. Wer verhüllt unterwegs ist - auch außerhalb der närrischen Zeit - muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen.
Wichtig: Auch die Kostüme der Mitfahrer dürfen dem Fahrer nicht die Sicht nehmen.
Tabu ist natürlich Alkohol am Steuer - hier drückt die Polizei auch an den Fastnachtstagen kein Auge zu, im Gegenteil: es ist mit verstärkten Alkoholkontrollen zu rechnen. In Deutschland gilt: Ab 0,3 Promille am Steuer drohen bei Gefährdung des Verkehrs drei Punkte, Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe. Wer erstmals gegen die 0,5 Promille-Grenze verstößt, muss mit 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille sind Autofahrer absolut fahruntauglich. Die Trunkenheitsfahrt wird mit Punkten, Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Für Fahranfänger unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot - daran sollten sich aber alle Autofahrer halten.
Für Radfahrer wird es ernst, wenn sie mit mehr als 1,6 Promille unterwegs sind, dann drohen drei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehaltes sowie die Anordnung einer MPU.
Wer mit Fastnachts-Schwips einen Unfall verursacht, muss mit schmerzhaften Konsequenzen rechnen, unabhängig vom drohenden Fahrverbot. Grobe Fahrlässigkeit kostet den Alkohol- oder Maskenfahrer nämlich schlimmstenfalls den Kaskoschutz. Er bleibt dann auf seinem eigenen Schaden sitzen. mid/Mst

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