Bußgeldkatalog - Alkohol am Steuer und Verletzung der Gurtpflicht
In unserem Bußgeldkatalog finden Sie die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für die Strafe Alkohol am Steuer und für den Verstoß gegen die Gurtpflicht.
Bußgeldkatalog-Verordnung - Die geänderte StVO gilt seit 9. November 2021.
Im Überblick finden Sie die Bußgelder, Fahrverbote und Flensburger Punkte, die Sie bei Alkoholfahrten erhalten:
Alkohol am Steuer | |||
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
Alkoholfahrten mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l und mehr | 500 Euro | 2 P | 1 Monat |
• bei Eintrag von bereits einer Entscheidung | 1000 Euro | 2 P | 3 Monate |
• bei Eintrag von bereits mehreren Entscheidungen | 1500 Euro | 2 P | 3 Monate |
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr ("absolute Fahruntüchtigkeit"), wird als Straftat geahndet | Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3000 EUR | 3 P | Meist 6 Monate Führerscheinentzug |
Null-Promille-Regel bei Fahranfänger nicht eingehalten | 250 Euro | 1 P | - |
Zu beachten:
Die Strafen der Tabelle gelten ohne einen Nachweis von Fahrunsicherheit. Bei "alkoholbedingten Ausfallerscheinungen" oder Unfall kann der Bereich von bereits 0,3 bis 1,09 Promille als Straftat geahndet werden. Bei 1,1 Promille und mehr zahlt die Kaskoversicherung bei Unfall in keinem Fall. Auch bei niedrigeren Promillewerten dann nicht, wenn der Unfall wegen alkoholbedingter Fahrunsicherheit grob fahrlässig verursacht wurde. Die Kfz Haftpflichtversicherung eines alkoholisierten Unfallverursachers kann beim Versicherten bis 5000 EUR Regress fordern. Kein Alkohol am Steuer für junge Autofahrer. Die Null-Promille-Grenze gilt seit dem 01.08.2007. Für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, die sich noch innerhalb der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind, gilt ein absolutes Alkoholverbot. |
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Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr |
StVO-Novelle 2021
Im Überblick finden Sie die Bußgelder, Fahrverbote und Punkte bei Missachtung der Gurtpflicht, Anschnall- und Sicherungspflicht:
Verstoß gegen die Anschnallpflicht | |||
Verwarnungsgeld | Bußgeld | Punkte | |
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | 30 Euro | - | - |
Ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert | 30 Euro | - | - |
• bei mehreren Kindern | 35 Euro | - | - |
Ein Kind ohne jede Sicherung transportiert | - | 60 Euro | 1 P |
• bei mehreren Kindern | - | 70 Euro | 1 P |
Amtlich genehmigten Schutzhelm nicht getragen | 15 Euro | - | - |
Ein Kind ohne Schutzhelm auf Kraftrad befördert | - | 60 Euro | 1 P |
• bei mehreren Kindern | - | 70 Euro | 1 P |
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr |
Strafen für den Verkehrsdelikt Alkohol am Steuer gültig bis 30.04.2014:
Alkohol am Steuer | |||
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille | 500 Euro | 4 P | 1 Monat |
• bei Eintrag von bereits einer Entscheidung | 1000 Euro | 4 P | 3 Monate |
• bei Eintrag von bereits mehreren Entscheidungen | 1500 Euro | 4 P | 3 Monate |
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr ("absolute Fahruntüchtigkeit"), wird als Straftat geahndet | Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3000 EUR | 7 P | Meist 6 Monate Führerscheinentzug |
Null-Promille-Regel bei Fahranfägner nicht eingehalten | 250 Euro | 2 P | - |
Zu beachten:
Die Strafen der Tabelle gelten ohne einen Nachweis von Fahrunsicherheit. Bei "alkoholbedingten Ausfallerscheinungen" oder Unfall kann der Bereich von bereits 0,3 bis 1,09 Promille als Straftat geahndet werden. Bei 1,1 Promille und mehr zahlt die Kaskoversicherung bei Unfall in keinem Fall. Auch bei niedrigeren Promillewerten dann nicht, wenn der Unfall wegen alkoholbedingter Fahrunsicherheit grob fahrlässig verursacht wurde. Die Kfz Haftpflichtversicherung eines alkoholisierten Unfallverursachers kann beim Versicherten bis 5000 EUR Regress fordern. |
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Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr |
Verstoß gegen die Anschnallpflicht im Auto gültig bis 30.04.2014:
Verstoß gegen die Anschnallpflicht | |||
Verwarnungsgeld | Bußgeld | Punkte | |
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | 30 Euro | - | - |
Ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert | 30 Euro | - | - |
• bei mehreren Kindern | 35 Euro | - | - |
Ein Kind ohne jede Sicherung transportiert | - | 40 Euro | 1 P |
• bei mehreren Kindern | - | 50 Euro | 1 P |
Amtlich genehmigten Schutzhelm nicht getragen | 15 Euro | - | - |
Ein Kind ohne Schutzhelm auf Kraftrad befördert | - | 40 Euro | 1 P |
• bei mehreren Kindern | - | 50 Euro | 1 P |
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr |