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Alkoholfahrt im Ausland: Haft und Beschlagnahmung des Autos droht

27 Januar, 2017

In Deutschland werden einkommensabhängige Strafen im Straßenverkehr nur dann verhängt, wenn es sich um eine

Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches handelt. Dazu zählen unter anderem schwerere Fälle von Trunkenheit am Steuer und Verkehrsverstöße mit Gefährdung von Leib und Leben Dritter. Andere Delikte werden laut Gesetz als Ordnungswidrigkeit eingestuft. In vielen anderen europäischen Nachbarländern besteht hier jedoch eine andere Rechtsauffassung. Beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h und mehr unterstellt der Gesetzgeber dort, dass es "nur dem Zufall zu verdanken ist, wenn niemand zu Schaden kommt" heißt es. Das reicht für eine Behandlung als Straftat.

In skandinavischen Ländern genügt bei sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Einschätzung der Behörden, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat handelt. Bei letzterer folgen zwingend eine Gerichtsverhandlung und entsprechend hohe Strafen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h innerorts oder 60 km/h außerorts werden Fahrer in der Schweiz als "Raser" eingestuft. Diese müssen mit der Entziehung des Fahrzeugs oder einer Haftstrafe zwischen einem Jahr und vier Jahren rechnen. Das gilt auch für Ausländer.

Bei Alkoholverstößen wird noch schärfer geurteilt.
Dänemark bestraft Alkoholverstöße einkommensabhängig: Das monatliche Netto-Einkommen wird mit dem Promillewert multipliziert. Wer 3.000 Euro monatlich verdient, zahlt bei 0,5 Promille 1.500 Euro Geldstrafe. Bei mehr als 2 Promille wird das Fahrzeug beschlagnahmt und versteigert, der Erlös fließt in die Staatskasse.

Eine ähnliche Regelung gibt es in Italien, in beiden Ländern gilt sie auch für Nicht-Staatsbürger.

In Schweden werden auch geringe Alkoholverstöße vor Gericht verhandelt, es gilt die 0,2-Promille-Grenze. 40 Tagessätze werden nicht selten als Strafmaß angesetzt, ebenso können Freiheitsstrafen festgesetzt werden.

Wenigstens 15 Tagessätze verhängen die Richter bei Alkoholfahrten in Finnland.

Mehr als 6.000 Euro kann das Bußgeld bei Alkoholfahrten in Großbritannien betragen.

Polen belegt alkoholisierte Autofahrer von 0,2 bis 0,5 Promille mit Bußgeldern von mehreren 1.000 Euro und Fahrverboten von einem halben bis zu drei Jahren. Werden mehr als 0,5 Promille festgestellt kommt es zur Anzeige einer Straftat und zur Verhandlung vor Gericht. mid/mk

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