Kfz Steuerreform 2021
 

Fahrzeugsteuer - Kfz Steuerreform


Wichtige Änderungen bei der Autosteuer für erstmals zugelassene PKWs mit Verbrennungsmotoren. Hier finden Sie Infos zur Fahrzeugsteuer Berechnung, Erhöhung und zu den Auswirkung der realitätsnäheren Prüfverfahren.

Was bringt die Steuerreform?
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur reformierten Kfz Steuer Berechnung mit den Änderungen.

Die neue CO2-Messung und ihre Auswirkungen auf die Pkw-Steuer in Deutschland auf einen Blick:

Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – Kfz Steuerreform
Bitte beachten Sie: Die Neuregelung der Fahrzeugsteuer ist für alle ab dem 01.01.2021 neu zugelassenen Autos wirksam, nicht aber für PKWs, die am 31.12.2020 bereits zugelassen sind.
Die verschärfte Klimakomponente greift für Neuzulassungen ab dem 01. Januar 2021 ab einem Kohlendioxid-Ausstoß von 96 Gramm je Kilometer.
Zur Ermittlung des neuen CO2-bezogenen Steuerbetrags dient der 95 g/ km übersteigende Anteil des CO2-Prüfwertes (WLTP):
Stufen Kohlendioxid-Ausstoß Steuersatz pro Gramm/ km
1 Stufe über 95 bis 115 g/km 2,00 Euro
2 Stufe über 115 bis 135 g/km 2,20 Euro
3 Stufe über 135 bis 155 g/km 2,50 Euro
4 Stufe über 155 bis 175 g/km 2,90 Euro
5 Stufe über 175 bis 195 g/km 3,40 Euro
6 Stufe über 195 g/ km 4,00 Euro
Der gesamte Betrag des CO2-bezogenen Anteils errechnet sich aus den Einzelbeträge der jeweiligen Stufen.

Sechstes Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Seit Januar 2023 wird im Rahmen der Abgasuntersuchung an allen Euro-6-/ Euro-VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor eine Partikelzählung durchgeführt, um festzustellen, wie effizient der Partikelfilter arbeitet. 2023 reicht eine herkömmliche Trübungsmessung wie bei Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge für Euro-6-Fahrzeuge nicht mehr aus.
Nach einem Beschluss des Umweltausschusses dient zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge der neue WLTP-Testzyklus und wird seit 01. September 2018 zur Kfz Steuerberechnung herangezogen. Die Prüfungen nach dem WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) werden seit 01.09.2019 durch den Real Driving Emissions (RDE) Test ergänzt. Alle Neufahrzeuge müssen seit September 2019 die NOx-Grenzwerte von 126 bzw. 168 mg pro Kilometer im RDE-Verfahren erfüllen. (Faktor 2,1 seit September 2019 und der Faktor 1,5 seit Januar 2021).
Das Bundeskabinett beschloss am 27. Januar 2009 das Konjunkturprogramm II. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Die Autosteuer wird seit 01. Juli 2009 nicht mehr nur nach dem Hubraum des Fahrzeuges berechnet, sondern vor allem nach dem Ausstoß von Kohlendioxid.
Das Steuersystem berechnet sich wie folgt:
  • CO2-abhängige Besteuerung
  • Hubraumabhängige Besteuerung
Steuerfrei ist seit 01. Januar 2014 ein Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer.
Beide Besteuerungsarten zusammen ergeben die Kfz Steuer.

Fahrzeugsteuer-Berechnung:
Mittels dem Kfz Steuerrechner des Bundesministerium der Finanzen können Sie Ihre zukünftige Kraftfahrzeugsteuer berechnen.
Einfach die Angaben zum Hubraum, CO2-Ausstoß und die Kraftstoffart aus der Zulassung eingeben und schon ermittelt der Steuerrechner die anfallenden Steuern für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung:
  • bis 04. November 2008
  • 05. November 2008 bis 30. Juni 2009
  • 01. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011
  • 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013
  • ab 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020
  • ab 01. Januar 2021
Hier können Sie Ihre Kraftfahrzeugsteuer online berechnen: Kfz-Steuerrechner des Bundesministerium der Finanzen

News und Berichte
Interessante Berichte zur Kfz Steuerreform:
CO2-Steuererhöhung wird ausgesetzt - Im Jahr 2023 würden eigentlich die CO2-Abgaben für Diesel und Benzin auf die nächst-teurere Stufe springen. Wegen den hohen Energiepreisen hat die Bundesregierung beschlossen, die jährliche, stufenweise CO2-Steuererhöhung für 2023 auszusetzen.
Was ist beim Auto am teuersten? – Welche Rolle spielen die Kostenfaktoren wie beispielsweise Ausgaben für Autosteuer, Kfz-Versicherung, Spritkosten bzw. Stromkosten? Der Automobilclub ADAC ist dieser Frage nachgegangen und zu einem für viele sicher überraschenden Ergebnis gekommen.
Förderrichtlinien - Ab 2022 werden die Förderrichtlinien in Deutschland für Plug-in-Hybride (PHEV) verschärft. Um weiterhin förderfähig zu sein, dürfen Plug-In-Hybridfahrzeuge entweder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder müssen eine rein elektrische Mindest-Reichweite von 60 Kilometern vorweisen.
Kfz Steuerreform - Autobesitzer müssen zukünftig für neu zugelassene Autos eine gestaffelte CO2-Zulage bezahlen. Die 6er-Staffelung erfolgt ab einem Emissionswert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer, unabhängig von der Art des Motors.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
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Neuerungen für Fahrer und Fahrzeughalter 2018 - Zu den wichtigen Änderungen gehören unter anderem die eCall-Pflicht, die neue Abgasnorm Euro 6c, die Pflicht zur Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen.
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