Aktuelle Auto News
 



Erdgas soll bis 2026 steuerlich bevorzugt werden - Autogas nicht

16 Februar, 2017

Erdgas als Kraftstoff soll nach dem Willen der Bundesregierung bis 2026 steuerlich vergünstigt bleiben. Das Kabinett

hat jetzt beschlossen, diese derzeit bereits geltende Regelung über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. Das Gesetz passe im Wesentlichen nationale Regelungen an das EU-Recht an. Die Steuerbegünstigung für das sogenannte Compressed Natural Gas (CNG) soll aber in den letzten drei Jahren stufenweise zurückgefahren werden.

Nicht fortführen will das Kabinett dagegen die Steuervorteile von Autogas (Liquefied Petroleum Gas = LPG), die 2018 wegfallen sollen. Dieses ist zwar deutlich weiter verbreitet - etwa eine halbe Million Autofahrer sind damit unterwegs -, es handelt sich dabei aber nicht um einen regenerativen Kraftstoff. Das hauptsächlich aus Butan und Propan bestehende Gemisch ist ein Abfallprodukt bei der Erdöl- und Erdgas-Förderung und ein Nebenprodukt der Raffinierung von Erdöl. CNG dagegen kann regenerativ erzeugt werden - beispielsweise in Form von Biomethan aus der Biomasse-Vergasung.

Die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen im Allgemeinen will die Bundesregierung dagegen fortzusetzen. Ebenso wie die im ÖPNV eingesetzten Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride sowie für Oberleitungs-Busse und den Schienenbahnverkehr. mid/ts

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights