Besonderes Kfz Kennzeichen für Elektrofahrzeuge bringt Privilegien im Straßenverkehr
28 September, 2015
Ab sofort können Halter von Elektroautos ein neues Kfz Kennzeichen beantragen. Mit dem besonderen Nummernschild dürfen Elektrofahrzeuge die Privilegien im Straßenverkehr nutzen, die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffen hat. Die entsprechende Änderungsverordnung ist heute in Kraft getreten.
Dobrindt:
"Elektrofahrzeuge bekommen ein eigenes Nummernschild und haben einen echten Erkennungseffekt.
Das Kfz Kennzeichen ist Teil unseres Maßnahmenpakets:
Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung der Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer und Privilegien auf Sonderfahrspuren sowie kostenfreie Parkplätze.
Aktuell bauen wir ein flächendeckendes Netz an Schnellladesäulen an den Autobahnraststätten auf, das durchschnittlich alle 30 km verfügbar ist."
Das Elektromobilitätsgesetz definiert, was unter dem Begriff Elektrofahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Darüber hinaus gibt es den Kommunen vor Ort die Möglichkeit, E-Autos im Straßenverkehr zu privilegieren (u. a. durch kostenfreie Parkplätze oder Nutzungsrechte für Busspuren). Mit dem Gesetz können die Kommunen jederzeit - und damit unbürokratisch und flexibel - die für ihren Geltungsbereich passenden Maßnahmen ergreifen.
Das neue Nummernschild ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland fördert. Dazu zählen neben den Privilegien beim Parken und der Benutzung von Sonderfahrspuren u. a. noch die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos, Milliarden-Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie der Aufbau eines flächendeckenden E-Tankstellennetzes auf Autobahnen bis 2017. Pressemitteilung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 28.09.2015, www.bmvi.de
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Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung der Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer und Privilegien auf Sonderfahrspuren sowie kostenfreie Parkplätze.
Aktuell bauen wir ein flächendeckendes Netz an Schnellladesäulen an den Autobahnraststätten auf, das durchschnittlich alle 30 km verfügbar ist."
Das Elektromobilitätsgesetz definiert, was unter dem Begriff Elektrofahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Darüber hinaus gibt es den Kommunen vor Ort die Möglichkeit, E-Autos im Straßenverkehr zu privilegieren (u. a. durch kostenfreie Parkplätze oder Nutzungsrechte für Busspuren). Mit dem Gesetz können die Kommunen jederzeit - und damit unbürokratisch und flexibel - die für ihren Geltungsbereich passenden Maßnahmen ergreifen.
Das neue Nummernschild ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland fördert. Dazu zählen neben den Privilegien beim Parken und der Benutzung von Sonderfahrspuren u. a. noch die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos, Milliarden-Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie der Aufbau eines flächendeckenden E-Tankstellennetzes auf Autobahnen bis 2017. Pressemitteilung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 28.09.2015, www.bmvi.de
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