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Bundesweites Register für KFZ-Steuersünder kommt

01 März, 2010

Wer ein Kraftfahrzeug zulassen will, soll nach ARCD-Informationen künftig bundesweit und nicht nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft werden. Dazu werden die bei den

Ländern Steuerrückstände überprüft werden. Dazu werden die bei den Ländern gesammelten Daten zur Kraftfahrzeugsteuer zusammengeführt. Die Kraftfahrzeugsteuerbehörde darf künftig bundesweit den Zulassungsbehörden Auskünfte über säumige Schuldner erteilen.

Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hervor. Die Bundesregierung zieht mit dem Entwurf die Konsequenz aus der Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer von einer Länder- in eine Bundessteuer, die seit 1. Juli 2009 gilt. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen. Die Landesfinanzbehörden verwalten wegen der organisatorischen Übergangsschwierigkeiten die Kraftfahrzeugsteuer noch bis Mitte 2014. ARCD-Pressestelle, Oberntiefer Str. 20, 91438 Bad Windsheim
www.arcd.de

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