Führerscheinentzug für Falschparker?
27 August, 2010
Kann Falschparken den Führerschein kosten?
Seine Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis hat das Verwaltungsgericht Neustadt abgelehnt. Durch das Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil.
Dabei ist es unerheblich, welche Verstöße begangen wurden. Maßgeblich für den Eintrag in Flensburg ist eine Geldbuße von jeweils mindestens 40 Euro; das war bei dem Falschparker der Fall (Az.: 3 L 664/10.NW). mid/hh
Dabei ist es unerheblich, welche Verstöße begangen wurden. Maßgeblich für den Eintrag in Flensburg ist eine Geldbuße von jeweils mindestens 40 Euro; das war bei dem Falschparker der Fall (Az.: 3 L 664/10.NW). mid/hh
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.