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Ungetrübtes Urlaubsvergnügen dank Reisegepäckversicherung

23 August, 2010

Versicherungsschutz für Koffer und Taschen: Kommt auf Reisen das Gepäck zu Schaden oder gar abhanden, ist das für die meisten Menschen der erste Schritt vom Traumurlaub zum Albtraum.

Zur Ferienzeit informiert das Finanzportal geld.de daher über einen einfachen und wirksamen Versicherungsschutz.

Der Diebstahl oder die Beschädigung eines Gepäckstückes lässt sich mitunter nicht verhindern, mit einer Reisegepäckversicherung werden jedoch die Folgen des Gepäckverlustes gemildert. Egal, ob Urlaubern beim Strandspaziergang die Handtasche entrissen wird oder die Sportausrüstung defekt am Urlaubsort ankommt, die Reisegepäckversicherung beteiligt sich an den Neubeschaffungskosten. Der Versicherungsschutz gilt außerdem immer und überall für Gegenstände des persönlichen Bedarfs, wenn der Schaden ohne Verschulden des Versicherten entstanden ist, etwa wenn das Gepäck vollständig fehlt und der Reisende sich von Kopf bis Fuß neu einkleiden muss. An vielen Urlaubsorten kann dies zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Für Brillenträger lohnt sich eine solche Versicherung zusätzlich: Auch den Verlust oder die Beschädigung der Sehhilfe deckt der Versicherungsschutz ab.

Die Experten des Finanzportals geld.de empfehlen Urlaubern, rechtzeitig vor der Abreise den möglicherweise vorhandenen Versicherungsschutz zu prüfen. So sind viele Menschen bereits, ohne es zu wissen, durch ihre Mitgliedschaft beim ADAC oder durch den Besitz einer Kreditkarte der Gold-Klasse abgesichert. Für alle anderen besteht in der Regel die Möglichkeit, eine Reisegepäckversicherung als kostengünstige Zusatzoption zu buchen.
Lisa Neumann, www.geld.de

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