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Verbrauchertipp: Minderjährige Autofahrer der Kfz Versicherung melden

16 August, 2010

Jugendliche Teilnehmer am Begleiteten Fahren sind über die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters versichert. Allerdings muss der minderjährige Fahrer der Assekuranz vorher gemeldet werden.

Denn in der Regel sind die Prämien nur auf Grundlage des Fahrzeughalters und eventuell eines Partners berechnet. Wenn ein junger und unerfahrener Fahrer dazu kommt, erhöht sich aus Sicht der Kraftfahrtversicherung das Unfallrisiko deutlich.
Laut Stiftung Warentest kann die Prämie daher um mehrere hundert Euro im Jahr steigen. Wer aus Sparsamkeit auf die Anmeldung verzichtet, muss bei einem Unfall mit hohen Vertragsstrafen rechnen. Außerdem werden die Beiträge für den jugendlichen Fahrer rückwirkend einkassiert.

Bei der ersten eigenen Kfz-Versicherung kann der Führerschein ab 17 jedoch beim Sparen helfen. In den Augen vieler Versicherungen ist das begleitete Fahrern ein Gewinn für die Verkehrssicherheit, weshalb sie eine günstigere Schadensfreiheitsklasse und niedrigere Prämien ansetzen. mid/hh

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