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ADR-Bescheinigung f?r kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut

03 Februar, 2007

ADR-Bescheinigung f?r alle Fahrzeuge n?tig. Alle Kuriere von kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut ben?tigen seit dem 1. Januar 2007 ein Extra-Zeugnis. Darauf weist die Dekra Akademie hin. Bislang war die so genannte "ADR-Bescheinigung" nur f?r Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zul?ssigem Gesamtgewicht erforderlich.

Jetzt m?ssen alle Transporteure von kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut nachweisen k?nnen, dass sie eine entsprechende Schulung absolviert und die abschlie?ende Pr?fung abgelegt haben. Wer schon eine ADR-Bescheinigung hat, die aber in den n?chsten zw?lf Monaten ausl?uft, kann das Zeugnis mit einem praxisorientierten Fortbildungslehrgang verl?ngern lassen. Nach erfolgreicher Pr?fung wird die neue Bescheinigung durch die zust?ndige Industrie- und Handelskammer ausgestellt.

Ausf?hrliche Programme sowie Seminartermine sind im Internet unter www.dekra-akademie.de
abrufbar.

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