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Fahrzeugbeleuchtung - Produkte ohne vorgeschriebene Bauartgenehmigung

04 August, 2010

dürfen nicht mehr angeboten werden. Bereits der Verkauf ist unzulässig und steht unter Strafe.

Der VDAT klärt auf:
Insbesondere betroffen ist der Markt der Fahrzeugbeleuchtung.
Das Feilbieten von nicht bauartgeprüften Teilen, für die eine Bauartprüfung durch das
Kraftfahrtbundesamt vorgeschrieben ist, soll künftig konsequenter geahndet werden. Wie der
Verband der Automobil Tuner (VDAT) mitteilt, wird der Gesetzgeber die nach §23 StVG
(Straßenverkehrsgesetz) bestehenden Möglichkeiten jetzt stärker ausnutzen und so den
Verbraucher vor nicht zugelassenen Produkten schützen.
Dabei geht es um die Produkte / Produktgruppen, für die der Gesetzgeber eine
Bauartgenehmigung vorschreibt (§22a StVZO) – wie beispielsweise die
Fahrzeugbeleuchtung. Insbesondere in diesem Markt beobachtet der VDAT zum Beispiel
Xenon-Nachrüstkits und Leuchtmittel die nicht bauartgeprüft sind, damit den gesetzlichen
Vorschriften nicht entsprechen und unzulässig sind.
Speziell die seriösen Anbieter, die dem Verbraucher umfassend und positiv geprüfte Produkte
anbieten, begrüßen den Vorstoß der Behörden, der durch den VDAT aktiv begleitet wird.
Der Begriff „Feilbieten“ bezieht sich nicht nur auf den Verkauf. Bereits die Bewerbung
derartiger, nicht bauartgenehmigter Produkte, wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann
für den Anbieter ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen. Die Ordnungsbehörden
sind weiterhin berechtigt, betroffene Ware einzuziehen. Nach der Auslegung des
Gesetzgebers dürfen nicht geprüfte Produkte, für die eine Bauartprüfung vorgeschrieben ist,
auch nicht außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs eingesetzt werden - also auch nicht im
Motorsport!
Auch der Zusatz „nicht zulässig im Bereich der StVZO“ oder „nicht zulässig im Bereich des
öffentlichen Straßenverkehrs“ genügt nicht, um die Komponenten legal verkaufen zu dürfen.
Durch die Nutzung solcher unzulässiger Teile erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
Der Verbraucher wird durch die Maßnahmen der Ordnungsbehörden besser geschützt und
kann sich zum Beispiel auf geprüfte Qualität der VDAT-Mitglieder verlassen. Der unseriöse
Wettbewerb durch einige, nicht qualifizierte Marktteilnehmer, wird dadurch in Zukunft
wirksamer unterbunden. www.vdat.de

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