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Griffigkeit der Fahrbahn

28 August, 2006

Kl?ger muss fehlende Griffigkeit der Fahrbahn nachweisen
Wer sich nach einem Unfall vor Gericht auf der Argument st?tzen will, der Stra?enbelag habe nicht genug Griffigkeit aufgewiesen, muss das beweisen k?nnen. Das musste auch ein Autofahrer erfahren, der nach einem Unfall das Land Baden-W?rttemberg auf Schadenersatz aus Amtshaftung verklagte.

Im konkreten Fall hatte der Mann auf der rechten Spur einer Autobahn wegen eines sehr langsam vor ihm auf die Verz?gerungsspur wechselnden Fahrzeugs eine Vollbremsung einleiten und kam dabei schleudernd von der Fahrbahn ab. Der Grund aus seiner Sicht: Der an der Unfallstelle vorhandene Fl?sterasphalt sei durch den Regen ?u?erst glatt geworden und habe deshalb nicht die gebotenen Griffigkeitswerte aufgewiesen. Die Gef?hrlichkeit des Fahrbahnbelags sei den Beh?rden aufgrund mehrerer darauf zur?ckzuf?hrender Verkehrsunf?lle bekannt gewesen. Die nach dem Unfall erfolgten Ma?nahmen wie ein Aufrauhen der Fahrbahnoberfl?che und die teilweise Auswechslung des Belages f?hrte der Kl?ger als Beweis an.

Ein vom Gericht bestellter Sachverst?ndiger untersuchte die Fahrbahn vor diesen Sanierungsma?nahmen und stellte fest, die Verz?gerungsspur verf?ge ?ber ein hohes Griffigkeitsniveau, so dass es auch aufgrund von Plausibilit?tsberechnungen unvorstellbar erscheine, dass der Belag zum Zeitpunkt des Unfalls selbst bei Regen keine Griffigkeit aufgewiesen habe. Damit waren die Urteile des Land- und sp?ter Oberlandesgerichts Karlsruhe klar: kein Schadenersatz f?r den Autofahrer, da er nicht nachgewiesen habe, dass der Fahrbahnbelag nicht den Bestimmungen entsprochen habe. Daf?r aber eine Rechnung des Landes Baden- W?rttemberg ?ber die Besch?digung von mehreren Verkehrsschildern in H?he von 1639 Euro und der au?ergerichtliche Ratschlag, demn?chst etwas langsamer in eine Autobahnausfahrt zu fahren (OLG Karlsruhe, Az.: 10 U 150/04).
Quelle: www.auto-reporter.net

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