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Unbeschwert mit dem Auto ins Ausland

25 Juni, 2010

Bei einem Unfall muss in osteuropäischen Ländern immer die Polizei eingeschaltet werden.

Die Sommerzeit ist Reisezeit und mit dem Ferienbeginn am heutigen Donnerstag rollt auf den Autobahnen die erste Reisewelle an. Damit die Fahrt in den Urlaub sorgenfrei und unbeschwert verläuft, hat der Automobilclub von Deutschland (AvD) die wichtigsten Informationen aus den europäischen Nachbarstaaten online zusammengestellt. Denn insbesondere im Falle eines Unfalls sind in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regeln zu beachten.

So muss beispielweise bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten immer die Polizei eingeschaltet werden, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. In anderen Ländern wiederum – zum Beispiel in Italien, den Niederlanden und Spanien – nimmt die Polizei grundsätzlich nur Unfälle mit Personenschaden auf. Im Falle eines Totalschadens müssen sich ausländische Autobesitzer jedoch mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen. In Spanien gibt es in diesem Fall eine weitere Besonderheit: Wird das Wrack kostenlos dem spanischen Staat überlassen, muss der Besitzer keine Zollgebühren bezahlen.

Der AvD empfiehlt, sowohl einen Europäischen Unfallbericht als auch die sogenannte "Grüne Versicherungskarte" bei Auslandsreisen immer im Handschuhfach zu haben. Die Karte ist innerhalb der EU zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert jedoch die Schadenregulierung. Außerhalb der EU ist die Grüne Karte nach wie vor vorgeschrieben, beispielsweise bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, in die Türkei oder die Ukraine. Der Europäische Unfallbericht kann auf der AvD-Homepage heruntergeladen werden und ist in jedem Land nahezu identisch. Dementsprechend kann jeder Unfallbeteiligte das Formular im Notfall in seiner Landessprache ausfüllen. Der AvD appelliert, grundsätzlich nichts zu unterschreiben, was man nicht versteht. Gegebenenfalls kann auf dem Dokument auch ein Vermerk gemacht werden, dass man der jeweiligen Sprache nicht mächtig ist bzw. den Inhalt nicht gänzlich verstanden hat.

Zur nächsten Kfz Werkstatt wird man in Frankreich beispielsweise nach folgender Frage gelotst: "Où puis-je trouver le garage le plus proche?". "Un neumático ha reventado" sollte man dagegen in Spanien bei einer Reifenpanne telefonisch mitteilen.
AVD, Albrecht Trautzburg www.avd.de

Weitere Infos zu disem Thema finden Sie hier:
Europäischer Unfallbericht kostenlos zum Download
Tipps zur Grünen Versicherungskarte
Verkehrsrechtsschutz - kostenlos und unabhängig vergleichen
Autonavigation - Trends und Preis-Leistungs-Vergleiche
Unfallhilfe - 10 wichtige Punkte, die Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten.

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