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Motorschaden nach Autogasumrüstung

15 Juni, 2010

Motorschaden nach Auto-Umrüstung auf Gasbetrieb: Haftet die Werkstatt voll für Folgeschäden?

Richter: Werkstatt haftet voll für Folgeschäden

Wird in ein Auto mit Benzin-Motor nachträglich eine Gasanlage eingebaut und werden durch den Gasbetrieb dann die Zylinderkopfdichtungen des Wagens beschädigt, muss der Umrüster des Fahrzeugs den Schaden voll und ganz ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az. 5 U 136/10).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, passierte das Malheur nach dem Umbau eines Ford Maverick. Ein halbes Jahre nach der von einem professionellen "Autogaszentrum" für stattliche 2.500,96 Euro vorgenommenen Umrüstung vom Benzin- auf Gasbetrieb kam es an den Zylindern des Fahrzeugs zu teils erheblichen Kompressionsverlusten. Die Reparatur, bei der ein Zylinderkopf gänzlich ausgetauscht werden musste, kostete weitere 3.455,31 Euro. Woraufhin der Autohalter von der Umbau-Werkstatt die Erstattung dieser Summe sowie des ursprünglichen Einbaupreises verlangte. Er forderte den kostenlosen Ausbau der installierten Gasanlage, die erst den Schaden angerichtet habe und die er deswegen wieder zurückgeben wolle.

Dem stimmten die Richter zu. Das Beweissicherungsverfahren hatte ergeben, dass die Ventile an den Zylindern aufgrund einer übermäßigen Hitzeentwicklung der Gasanlage im Kompressionsraum beschädigt worden waren, so dass keine hinreichende Abdichtung mehr vorlag. Die Monteure hatte es wider besseren Wissens versäumt, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermische Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas statt Benzin und der reduzierten Flüssigkeitsschmierung entgegenwirkt. So kam es zu dem Schäden an den auf niedrigere Betriebstemperaturen ausgelegten Einlassventilen des Benzin-Motors.

"Damit ist nicht nur eine Sachmangelhaftung unumgänglich, sondern es stellt sich auch die Frage einer Einstandspflicht wegen grober Aufklärungsversäumnisse", sagt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Denn der Umrüster des Fahrzeugs hatte in einer zur eigenen Verteidigung gedachten Presseerklärung selbst erklärt, die erhöhte Brenntemperatur von Gas sei "kein Problem, wenn die Anlage über eine vernünftige Regelungstechnik verfügt". Warum die bei der installierten Gasanlage in dem beschädigten Auto gerade nicht zu finden war, bleibt allerdings das Geheimnis der ob dieses Eigentors zur Kasse gebetenen Werkstatt. www.anwaltshotline.de

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