Neues Verbraucherkreditrecht - Kfz Leasing wird transparenter
15 Juni, 2010
Am 12.06.2010 ist das neue Verbraucherkreditrecht in Kraft getreten. ADAC warnt vor Lücke im Verbraucherrecht bei Kilometerleasing.
Der ADAC informiert über die Neuregelung, die viele verbraucherfreundliche Änderungen umfasst. So soll etwa für Streitigkeiten über Verbraucherkredite eine außergerichtliche Schlichtungsstelle eingerichtet werden. Zudem gelten die Informationspflichten für Kredite künftig auch für Leasingverträge. Das bedeutet, Leasingfirmen müssen ihre Kunden künftig über die Zusatzkosten dieser Finanzierungsform informieren. Bisher mussten bei Darlehensverträgen nur der effektive Jahreszins und der Bruttodarlehensbetrag ausgewiesen werden. In Leasingverträgen konnten so die tatsächlichen Finanzierungskosten verschleiert werden.
Das dürfte sich künftig ändern:
Die Autobanken müssen ihre Verträge entsprechend anpassen, die Neuerung bringt aber einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich. Es ist daher nicht gesichert, dass alle Leasinggesellschaften ihre Verträge pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Darlehensrechts überarbeitet haben. Leasingnehmer, die in nächster Zeit einen neuen Leasingvertrag abschließen, sollten daher darauf achten, dass der Vertrag sämtliche Informationen über die Finanzierungskosten ausweist.
Zu kritisieren ist aus Sicht der ADAC-Juristen, dass Kilometerleasing-Verträge nicht vom Gesetzestext umfasst sind. Lediglich die im Kfz Leasing etwas rückläufigen Restwertverträge sind erwähnt. Der ADAC fordert daher, Kilometerleasing-Verträge den Restwert-Verträgen gleichzustellen. In der Praxis muss sichergestellt sein, dass auch bei dieser Vertragsform die Informationsvorgaben verbindlich sind. ADAC, Katharina Bauer
Unser Ratgeber rund um Autoleasing und Autofinanzierung:
Fahrzeugleasing
Das dürfte sich künftig ändern:
Die Autobanken müssen ihre Verträge entsprechend anpassen, die Neuerung bringt aber einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich. Es ist daher nicht gesichert, dass alle Leasinggesellschaften ihre Verträge pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Darlehensrechts überarbeitet haben. Leasingnehmer, die in nächster Zeit einen neuen Leasingvertrag abschließen, sollten daher darauf achten, dass der Vertrag sämtliche Informationen über die Finanzierungskosten ausweist.
Zu kritisieren ist aus Sicht der ADAC-Juristen, dass Kilometerleasing-Verträge nicht vom Gesetzestext umfasst sind. Lediglich die im Kfz Leasing etwas rückläufigen Restwertverträge sind erwähnt. Der ADAC fordert daher, Kilometerleasing-Verträge den Restwert-Verträgen gleichzustellen. In der Praxis muss sichergestellt sein, dass auch bei dieser Vertragsform die Informationsvorgaben verbindlich sind. ADAC, Katharina Bauer
Unser Ratgeber rund um Autoleasing und Autofinanzierung:
Fahrzeugleasing
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.