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EU-Beschluss zu Biokraftstoff-Zertifizierung

14 Juni, 2010

Die deutsche Bioethanolwirtschaft begrüßt den Beschluss der EU-Kommission zu Zertifizierungssystemen für Biokraftstoffe und weist darauf hin, dass Bioethanol aus deutscher Produktion die EU-Nachhaltigkeitskriterien in vollem Maße erfüllt.

Verzögerungen bei der Umsetzung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie in anderen EU-Ländern führen jedoch zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Bioethanolwirtschaft.

"Heimisches Bioethanol erreicht bereits heute eine Treibhausgaseinsparung gegenüber Benzin von bis zu 50 Prozent. Mittelfristig sind bis zu 70 Prozent Treibhausgaseinsparungen möglich", so Norbert Schindler MdB, Vorsitzender des Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft BDBe. Bioethanol aus deutscher Produktion muss nicht nur die EU-Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, sondern zusätzlich den Anforderungen des EU-Umweltrechts und den landwirtschaftlichen Anforderungen der EU genügen. Die Nutzung von Naturschutzflächen, Wäldern oder Mooren für den Anbau von Bioethanol-Pflanzen ist ausgeschlossen. Bioethanol aus deutscher Produktion ist damit in jedem Falle nachhaltig.

Die Kommission hat in ihrem Beschluss vom 10. Juni 2010 festgelegt, welche Anforderungen Systeme zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen erfüllen müssen. Die Zertifizierungssysteme stellen sicher, dass nur solche Biokraftstoffe auf die EU-Quote angerechnet werden, die nicht von schützenswerten Flächen stammen und gleichzeitig in erheblichem Maße zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen.
Biokraftstoffe müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 35 Prozent gegenüber fossilen Kraftstoffen erreichen.
2017 steigt die Einsparungsverpflichtung auf 50 Prozent,
2018 auf 60 Prozent für Biokraftstoffe aus neuen Anlagen.

In Deutschland existieren mit REDcert und ISCC bereits zwei Zertifizierungssysteme. "Deutschland ist Vorreiter bei der Erneuerbare Energien-Richtlinie, in der restlichen EU verläuft die Umsetzung schleppend. In keinem anderen Land gibt es bislang Zertifizierungssysteme. Solange sich das nicht ändert, haben die deutschen Bioethanolhersteller wegen der Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung einen Nachteil im europäischen Wettbewerb", so BDBe-Vorsitzender Schindler.

Auf ein weiteres Problem weist der Verband hin: In der Richtlinie sind Standardwerte für die Treibhausgasbilanzierung der verschiedenen Rohstoffe vorgesehen. Da diese Standardwerte für einige Getreidesorten wie Roggen oder Gerste noch fehlen, stehen diese wichtigen Rohstoffe für die Bioethanolherstellung in Frage. Der BDBe hat Bundesregierung und Kommission daher bereits Anfang des Jahres aufgefordert, die fehlenden Standardwerte zu ergänzen.
Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.
Nina Ruppert, www.bdbe.de

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