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Anträge wieder möglich - Jetzt Dieselpartikelfilter nachrüsten

10 Juni, 2010

Wer zu lange wartet, geht vielleicht leer aus. Der VCD weist darauf hin, dass Autofahrer seit 01.06.2010 wieder 330 Euro Barförderung beantragen können, wenn sie ihr Diesel-Auto mit einem Dieselpartikelfilter nachrüsten.

Nachrüstungen, die seit dem 1. Januar 2010 erfolgt sind, werden rückwirkend gefördert. Auch Halter von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen können ab sofort von der Förderung durch die Bundesregierung profitieren - allerdings nur, wenn der Filter ab dem 13. Mai 2010 eingebaut wurde. Wer sein Fahrzeug nachrüste, spare nicht nur Bares, sondern könne in Zukunft in den meisten Fällen auch problemlos in die Umweltzonen fahren. Zudem erhöhe sich der Wagenwert deutlich.

Der VCD weist zudem darauf hin, dass nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen Rußpartikel aus Dieselmotoren in erheblichem Maße den Klimawandel verstärken. Daher wird durch den Einbau von Partikelfiltern das Klima geschont.

Wer sein Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2010 nachrüstet, kann den Antrag auf Förderung samt Bescheinigung über den Einbau des Rußfilters beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Dieses überweist das Geld auf das angegebene Konto. Die Unterlagen müssen jedoch spätestens bis zum 15. Februar 2011 vollständig beim BAFA eingegangen sein. Da die Mittel für die Förderung begrenzt sind, rät der VCD, die Anträge schnellstmöglich einzureichen. Verkehrsclub Deutschland e.V., Anna Fehmel, www.vcd.org

Weitere Infos rund um das Thema Dieselpartikelfilter und Barförderung erhalten Sie hier:
Plakettenverordnung
Partikelfilter nachrüsten
Umweltzone und Feinstaubplakette

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