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Der EU-Führerschein, schwarze Schafe nutzen Unwissenheit aus

07 Juni, 2010

Immer wieder werden von überraschten Verkehrsteilnehmern die EU-Führerscheine eingezogen. Warum? Meist handelt es sich dabei um EU-Führerschein die in Tschechien oder anderen EU-Mitgliedsstaaten erworben wurden, weil die deutsche Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen wurden.

Diese „Verkehrssünder“ sind oftmals jedoch auf Ihren Führerschein angewiesen. Und genau daraus schlagen üble Geschäftemacher Kapital! Man findet im Internet sowie in einschlägigen Fachzeitschriften immer wieder Werbung im Stile von: „Machen Sie Ihren EU-Führerschein im Ausland, Sperrzeit und MPU Verpflichtung , kein Problem“.,„Führerschein in nur 2 Wochen, keine Anreise nötig“. So oder noch aggressiver wird geworben. Dabei erfüllen solche Werbeversprechen eigentlich schon fast den Tatbestand der arglistigen Täuschung!

Die EU-Richtlinien sagen eindeutig, dass man 185 Tage im Land in dem man seinen Führerschein erwerben möchte seinen Wohnsitz haben muss. Man muss dort gemeldet sein und in Besitz der Bürgerkarte sowie der Geburtennummer sein. Diese Daten sind später auch im EU-Führerschein zu finden. Manche schwarzen Schafe versuchen diese absolut bindende Regel der 185 Tage zu unterlaufen, in dem Sie sich auf §28 Abs. 4 Nr.2.2 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) beziehen, die eine Ausnahme für Studenten vorsieht. Diese Ausnahme beinhaltet übrigens nicht zwingend, dass die EU-Fahrerlaubnis dann auch in Deutschland benutzt werden darf. Diese zwielichtigen Anbieter verkaufen direkt noch einen Doktortitel zum Führerschein. Die Promotionsurkunde soll als Nachweis des Studiums im Ausland dienen.

Andere Agenturen versuchen den Führerscheinkurs selbst als Weiterbildungsmaßnahme geltend zu machen. Jedoch war der potentielle EU-Führerscheininhaber noch nicht einmal in Tschechien gemeldet, geschweige denn vor Ort gewesen. Er erhält im besten Fall einen EU-Führerschein, der weder Geburtennummer noch Adresse trägt und damit schlicht und ergreifend ungültig ist.

Andere Anbieter scheren sich nicht um die Sperrzeit, die MPU Verpflichtung und die 185 Tage Regel. Manchmal darf man sogar zur Prüfung in Tschechien. Wird der Aspirant dann sogar doch einmal gemeldet, ist die Meldeadresse oft eine Industriebrache oder ein Acker, so dass auch hier eine Überprüfung negativ ausfällt! Auch diese Führerscheine sind ungültig.

Die richtigen Betrüger hingegen gehen ganz schamlos vor. Sie versprechen das Blaue vom Himmel. Dann wird Vorkasse genommen. Es gibt nur eine Handynummer, keine Adresse und nichts rechtskräftiges, oftmals erhält man noch nicht einmal eine Quittung. Dafür kann es dann durchaus sein, dass man weder sein Geld noch einen EU-Führerschein sieht. Falls man doch ein Papier in die Hände bekommt, wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gültig sein!

Das Risiko trägt der deutsche Führerscheinaspirant übrigens ganz allein. Denn vor dem Gesetz hat der Verkehrsteilnehmer sich selber davon zu überzeugen, dass seine Fahrerlaubnis der deutschen und EU-Rechtsprechung genügt. Schnell bewegt man sich im Bereich eines Straftatbestandes oder einer schweren Ordnungswidrigkeit. Es drohen hier hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis!

Dabei sind die Fakten so einfach wie unumstößlich: wer mit einer im Ausland erworbenen EU-Fahrerlaubnis am deutschen Straßenverkehr teilnehmen möchte muss 185 Tage im Land, bei einer Wohnadresse, gemeldet sein. Auch die verhängte Sperrfrist muss eingehalten werden. Weiter empfiehlt es sich, eine MPU abzulegen. Und zwar wirklich vor einem Gutachter. Zu diesem Zweck muss man mindestens 2 mal anreisen. Beim ersten Mal meldet man sich an und beantragt alle notwendigen Papiere. Bei der zweiten Anreise dann legt man seine MPU und seine Führerscheinprüfung ab. Ausgestellt und ausgehändigt werden darf das Papier dann jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist und der 185 Tage. Nur auf diesem Wege erworbene EU-Führerscheine sind in Deutschland gültig, legal und rechtssicher!
Quelle: www.ohne-mpu.com

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