Barprämie für Diesel-Partikelfilter
31 Mai, 2010
Ab 1. Juni können Fahrzeughalter beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von 330 Euro beantragen, wenn sie einen Diesel-Partikelfilter nachrüsten lassen. Förderberechtigt sind Pkws, Transporter und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.
Die entsprechende gesetzliche Richtlinie ist am 13. Mai in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2010. Erfolgt der Filtereinbau in diesem Zeitraum, hat der Fahrzeughalter Anspruch auf die Prämie. Der staatliche Zuschuss lässt sich aber auch noch nachträglich anfordern: Bis 15. Februar 2011 nimmt das BAFA die erforderlichen Unterlagen entgegen. Dazu zählen neben dem Förderantrag der Fahrzeugschein und eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt, wann der Diesel-Partikelfilter eingebaut wurde.
Weiteres über Fördervoraussetzungen und Antragstellung erhalten Interessierte bei der BAFA-Hotline unter 030 / 346465480 oder auf www.bafa.de .
Quelle: HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
Weiteres über Fördervoraussetzungen und Antragstellung erhalten Interessierte bei der BAFA-Hotline unter 030 / 346465480 oder auf www.bafa.de .
Quelle: HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
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