Oldtimer Spartipp - Saisonkennzeichen schont den Geldbeutel
20 Mai, 2010
Das so genannte Saisonkennzeichen ist für saisonal genutzte Old- und Youngtimer eine feine Sache. Der Fahrzeughalter kann damit viel Geld und Zeit sparen, muss aber nach Angaben der Prüf- und Sachverständigenorganisation GTÜ einige Regeln beachten.
GTÜ-Oldtimertipp: Saisonkennzeichen sind leicht an der Angabe des ersten und des letzten Monats, dem so genannten Gültigkeitszeitraum, zu erkennen. Die übereinander stehenden Monatsangaben sind durch einen waagerechten Strich getrennt und stehen rechts außen auf dem Kfz-Kennzeichen. Der zwischen zwei bis elf Monate lange Zulassungszeitraum ist dabei frei wählbar.
Will man den Saisonzeitraum ändern, muss sich der Halter ein neues Kennzeichen samt Versicherungsbestätigung besorgen, so die GTÜ-Oldtimerexperten.
Von dem Saisonkennzeichen profitieren vor allem saisonal genutzte Fahrzeuge. Der Vorteil liegt neben den Beitragsvorteilen vor allem darin, dass eine An- und Abmeldeprozedur nach der ersten Anmeldung entfällt. Saisonkennzeichen verringern die anfallende Kraftfahrzeugsteuer und die Versicherungsprämie um jene Beitragsmonate, in denen das Fahrzeug nicht genutzt wird. Wichtig ist, so die GTÜ-Fachleute, dass das Fahrzeug auch in der Ruhezeit versichert ist. Zumindest werden Schäden ersetzt, wenn zum Beispiel das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug gestohlen oder durch Dritte beschädigt wird. Hierzu muss allerdings eine entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
In den Ruhezeiten ist laut GTÜ aber unbedingt auf folgendes zu achten: Außerhalb des angemeldeten Zeitraums dürfen die Fahrzeuge weder gefahren (auch keine Probe-/Überführungs- oder Werkstattfahrt) noch auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Der Versicherungsschutz gilt nur für private Garagen oder private, umfriedete Stellplätze. Das Cabrio darf im Winter also nur auf dem eigenen Grundstück parken, nicht aber auf dem Gemeinschaftsparkplatz für die Bewohner eines Mehrfamilienhauses. Wer außerhalb des Saisonzeitrahmens fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz und riskiert damit ein empfindliches Bußgeld in Verbindung mit Punkteeintrag in Flensburg. Außerdem kann bei besonders schweren Verstößen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Schwerwiegend können auch die Folgen bei einem selbstverschuldeten Unfall sein. Zahlt die Versicherung bei Verstößen gegen die Ruhezeitauflagen nicht, haftet der Halter mit seinem Vermögen.
Beim Saisonkennzeichen gelten zudem die Regeln der klassischen Autoversicherung: Wer regelmäßig Tarife vergleicht und teure Policen kündigt, kann viel Geld sparen, raten die GTÜ-Oldtimerexperten. Bei Saisonkennzeichen ist in der Regel die taggenaue Beitragsberechnung vorteilhafter als ein so genannter Kurztarif, bei dem Saisonfahrer oft pauschal mit höheren Verwaltungsgebühren belastet werden. Ein Tarif-Check sollte also unbedingt durchgeführt werden. Weitere Tipps und Hilfestellungen geben alle Sachverständigen der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung vor Ort. GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH,Vor dem Lauch , 70567 Stuttgart www-gtue.de
Unsere Oldtimer Tipps:
Oldtimer Börse und Oldtimer Zubehör
Will man den Saisonzeitraum ändern, muss sich der Halter ein neues Kennzeichen samt Versicherungsbestätigung besorgen, so die GTÜ-Oldtimerexperten.
Von dem Saisonkennzeichen profitieren vor allem saisonal genutzte Fahrzeuge. Der Vorteil liegt neben den Beitragsvorteilen vor allem darin, dass eine An- und Abmeldeprozedur nach der ersten Anmeldung entfällt. Saisonkennzeichen verringern die anfallende Kraftfahrzeugsteuer und die Versicherungsprämie um jene Beitragsmonate, in denen das Fahrzeug nicht genutzt wird. Wichtig ist, so die GTÜ-Fachleute, dass das Fahrzeug auch in der Ruhezeit versichert ist. Zumindest werden Schäden ersetzt, wenn zum Beispiel das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug gestohlen oder durch Dritte beschädigt wird. Hierzu muss allerdings eine entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
In den Ruhezeiten ist laut GTÜ aber unbedingt auf folgendes zu achten: Außerhalb des angemeldeten Zeitraums dürfen die Fahrzeuge weder gefahren (auch keine Probe-/Überführungs- oder Werkstattfahrt) noch auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Der Versicherungsschutz gilt nur für private Garagen oder private, umfriedete Stellplätze. Das Cabrio darf im Winter also nur auf dem eigenen Grundstück parken, nicht aber auf dem Gemeinschaftsparkplatz für die Bewohner eines Mehrfamilienhauses. Wer außerhalb des Saisonzeitrahmens fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz und riskiert damit ein empfindliches Bußgeld in Verbindung mit Punkteeintrag in Flensburg. Außerdem kann bei besonders schweren Verstößen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Schwerwiegend können auch die Folgen bei einem selbstverschuldeten Unfall sein. Zahlt die Versicherung bei Verstößen gegen die Ruhezeitauflagen nicht, haftet der Halter mit seinem Vermögen.
Beim Saisonkennzeichen gelten zudem die Regeln der klassischen Autoversicherung: Wer regelmäßig Tarife vergleicht und teure Policen kündigt, kann viel Geld sparen, raten die GTÜ-Oldtimerexperten. Bei Saisonkennzeichen ist in der Regel die taggenaue Beitragsberechnung vorteilhafter als ein so genannter Kurztarif, bei dem Saisonfahrer oft pauschal mit höheren Verwaltungsgebühren belastet werden. Ein Tarif-Check sollte also unbedingt durchgeführt werden. Weitere Tipps und Hilfestellungen geben alle Sachverständigen der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung vor Ort. GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH,Vor dem Lauch , 70567 Stuttgart www-gtue.de
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