Ab 2011 Kfz Steuerbefreiung für Diesel-PKW mit Abgasstufe 6
16 Mai, 2010
Die beschlossene Kfz Steuerbefreiung bis zu 150 Euro für Diesel-PKW mit der Euro-6-Norm soll erst ab 1.1.2011 mit einer Beschränkung bis 31.12.2013 gelten.
Ursprünglich sollte der Steuerbonus schon am 1.7.2009 in Kraft treten und bis 31.12.2010 für erstzugelassene Diesel-PKW gelten.
Für nach dem 1.7.2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge „ist eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen", heißt es im Entwurfstext.
Seit 1.7.2009 werden bei PKW-Neuzulassungen für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer nicht nur die Größe des Hubraums und die Erfüllung der EU-Abgasnorm, sondern auch der CO2-Ausstoß herangezogen. www.arcd.de
Mehr über die Kfz Steuerbefreiung erfahren Sie hier:
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Für nach dem 1.7.2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge „ist eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen", heißt es im Entwurfstext.
Seit 1.7.2009 werden bei PKW-Neuzulassungen für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer nicht nur die Größe des Hubraums und die Erfüllung der EU-Abgasnorm, sondern auch der CO2-Ausstoß herangezogen. www.arcd.de
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