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Filternachrüstung: Anträge ab 1. Juni 2010 möglich

13 Mai, 2010

Mit 330 Euro wird die Filternachrüstung von Partikelfiltern für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefördert. Bei Pkw geschieht dies auch rückwirkend für Nachrüstungen, die ab 1. Januar 2010 vorgenommen wurden.

Einen neuen Schub für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern erhofft sich der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe durch die erweiterte Barförderung auf leichte Nutzfahrzeuge. Nachdem gestern die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) voraussichtlich ab 1. Juni 2010 Antragsformulare für die Barförderung der Filternachrüstung im Internet bereitstellen, sagte ein ZDK-Sprecher.
Mit 330 Euro wird die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefördert. Bei Pkw geschieht dies auch rückwirkend für Nachrüstungen, die ab 1. Januar dieses Jahres vorgenommen wurden. Für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilte die Förderung nach ZDK-Angaben erst nach Inkrafttreten der Richtlinie ab 13. Mai 2010, einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Nach Angaben aus dem Bundesumweltministerium stehen bis zum Ende dieses Jahres insgesamt etwa 54 Millionen Euro für die Nachrüstförderung bereit. Damit könnten etwa 160 000 Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern nachgerüstet werden. Besonders begrüßt das Kfz-Gewerbe die Tatsache, dass nun auch Kleintransporter für Handwerks- und Servicebetriebe in den Kreis der förderungswürdigen Fahrzeuge aufgenommen wurden. Für diese Gewerbezweige sei die problemlose Einfahrt in die Umweltzonen unverzichtbar, und sie trügen mit der Nachrüstung zur Umweltentlastung bei. automedienportal ampnet/jri

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