Vereinfachter Motorradführerschein
11 Mai, 2010
Forderung von CDU/CSU und FDP nach einem vereinfachten Weg zum Motorradführerschein. Besitzern eines Pkw-Führerscheins soll der Zugang zur 125er-Leichtkraftrad-Klasse erleichtert werden.
Der Industrieverband Motorrad (IVM) begrüßt die Forderung von CDU/CSU und FDP nach einem vereinfachten Weg zum Motorradführerschein. IVM-Hauptgeschäftsführer Reiner Brendicke nennt den Antrag der CDU-Bundestagsabgeordneten Dirk Fischer und Gero Storjohann „ein wertvolles Signal in Richtung bürgernaher Mobilität, das von der Motorrad- und Rollerbranche überaus positiv bewertet wird“.
Der IVM wünscht sich schon seit längerem mehr 50-Kubikzentimeter-Roller und Kleinkrafträder als Erstmotorisierung für junge Zweiradfahrer sowie einen leichteren Zugang zur 125er-Leichtkraftrad-Klasse für Besitzer eines Pkw-Führerscheins. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, und der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Gero Storjohann: „Viele Kraftfahrer, die bereits über Jahre hinweg ein Fahrzeug führen, müssen zum heutigen Zeitpunkt noch eine langwierige Theorieausbildung und -prüfung absolvieren, um den Motorradführerschein zu erlangen. Das kostet Zeit und Geld und ist oft unnötig, da die Prüflinge die Regeln im Straßenverkehr bereits kennen und in der Praxis anwenden. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP fordern daher die Bundesregierung in einem Antrag auf, die gegenwärtige Gesetzeslage an die Sachlage anzupassen und das Verfahren für den Motorradführerschein zu erleichtern.“
Folgende Vorschläge werden gemacht:
Personen, die länger als 15 Jahre einen Führerschein der Klasse B (Pkw) besitzen, müssen für den Führerschein A1 (Leichtkrafträder) nur noch eine spezifische theoretische Prüfung ablegen sowie nach einer praktischen Ausbildung am Motorrad eine praktische Prüfung absolvieren. Personen, die bereits zwei Jahre oder länger einen Führerschein der Klasse A1 besitzen, müssen keine Theorieprüfung mehr ablegen, sondern lediglich eine praktische Einweisung und Prüfung absolvieren. Die gleichen Grundsätze gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A, wenn mindestens zwei Jahre eine Erlaubnis der Klasse A2 (Motorräder mit Leistungsbeschränkung) vorlag.
Wer eine Fahrerlaubnis der früheren Führerscheinklasse 3 noch vor dem 1. April 1980 erworben hat, soll neben praktischer Ausbildung und praktischer Prüfung für Motorräder der Klasse A2 nur eine spezifische Theorieprüfung absolvieren. Grund: Diese Fahrerlaubnis umfasst bereits Leichtkrafträder, die der Klasse A1 entsprechen. Außerdem sieht der Antrag vor, das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM (Kleinkrafträder) auf 15 Jahre zu senken. Die Absenkung des Mindestalters für die Klasse AM komme vor allem auch Auszubildenden des Handwerks in ländlichen Räumen zugute.
Diese gesetzlichen Anpassungen würden den Erwerb eines Motorradführerscheins vereinfachen und beschleunigen. Menschen, die bereits viele Jahre Fahrpraxis – entweder auf vier oder bereits auf zwei Rädern – vorweisen können, würden nicht mehr wie Neulinge behandelt und können bereits vorhandene Kenntnisse direkt anwenden. automedienportal jri
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Der IVM wünscht sich schon seit längerem mehr 50-Kubikzentimeter-Roller und Kleinkrafträder als Erstmotorisierung für junge Zweiradfahrer sowie einen leichteren Zugang zur 125er-Leichtkraftrad-Klasse für Besitzer eines Pkw-Führerscheins. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, und der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Gero Storjohann: „Viele Kraftfahrer, die bereits über Jahre hinweg ein Fahrzeug führen, müssen zum heutigen Zeitpunkt noch eine langwierige Theorieausbildung und -prüfung absolvieren, um den Motorradführerschein zu erlangen. Das kostet Zeit und Geld und ist oft unnötig, da die Prüflinge die Regeln im Straßenverkehr bereits kennen und in der Praxis anwenden. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP fordern daher die Bundesregierung in einem Antrag auf, die gegenwärtige Gesetzeslage an die Sachlage anzupassen und das Verfahren für den Motorradführerschein zu erleichtern.“
Folgende Vorschläge werden gemacht:
Personen, die länger als 15 Jahre einen Führerschein der Klasse B (Pkw) besitzen, müssen für den Führerschein A1 (Leichtkrafträder) nur noch eine spezifische theoretische Prüfung ablegen sowie nach einer praktischen Ausbildung am Motorrad eine praktische Prüfung absolvieren. Personen, die bereits zwei Jahre oder länger einen Führerschein der Klasse A1 besitzen, müssen keine Theorieprüfung mehr ablegen, sondern lediglich eine praktische Einweisung und Prüfung absolvieren. Die gleichen Grundsätze gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A, wenn mindestens zwei Jahre eine Erlaubnis der Klasse A2 (Motorräder mit Leistungsbeschränkung) vorlag.
Wer eine Fahrerlaubnis der früheren Führerscheinklasse 3 noch vor dem 1. April 1980 erworben hat, soll neben praktischer Ausbildung und praktischer Prüfung für Motorräder der Klasse A2 nur eine spezifische Theorieprüfung absolvieren. Grund: Diese Fahrerlaubnis umfasst bereits Leichtkrafträder, die der Klasse A1 entsprechen. Außerdem sieht der Antrag vor, das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM (Kleinkrafträder) auf 15 Jahre zu senken. Die Absenkung des Mindestalters für die Klasse AM komme vor allem auch Auszubildenden des Handwerks in ländlichen Räumen zugute.
Diese gesetzlichen Anpassungen würden den Erwerb eines Motorradführerscheins vereinfachen und beschleunigen. Menschen, die bereits viele Jahre Fahrpraxis – entweder auf vier oder bereits auf zwei Rädern – vorweisen können, würden nicht mehr wie Neulinge behandelt und können bereits vorhandene Kenntnisse direkt anwenden. automedienportal jri
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