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Feinstaub- Plakettenverordnung: Ausnahme f?r Oldtimer

17 Januar, 2007

Kfz-Gewerbe fordert Ausnahme in der Feinstaubverordnung f?r Oldtimer
Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat eine Korrektur der Feinstaub-Verordnung mit Ausnahme-Regelungen gefordert. Ein Sprecher des Verbandes erkl?rte, dass ein Fahrverbot f?r historische Fahrzeuge umweltpolitisch nicht zu begr?nden sei. Die Ausnahme solle f?r die rund 153 000 Oldtimer gelten, die als "mindestens 30j?hrig" das so genannte H-Kennzeichen bekommen. Bei einem Gesamtbestand von rund 46 Millionen Pkw falle dies kaum ins Gewicht.

Diese Fahrzeug-Gruppe m?sse als kraftfahrzeug-technisches Kulturgut eingestuft werden. Der Forderung nach Korrektur der Feinstaub-Verordnung liege auch zugrunde, dass fast alle Oldtimer mit H-Kennzeichen einen Otto-Motor haben, dessen Feinstaub-Emissionen in "geringsten Volumina" l?gen. (Autorep. ar/nic)

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