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Sonntagsfahrverbot Ausnahmen - LKW Sonntagsfahrverbot gelockert

23 April, 2010

Das Sonntagsfahrverbot für LKW wird für den kommenden Sonntag gelockert. Ausnahmen sind unbürokratisch zu genehmigt. Die Ausnahmen sollen insbesondere auch für Transporte im Vor- und Nachlauf von Flughäfen vereinfacht erteilt werden. Auf die Vorlage von Nachweisen könne in solchen Fälle verzichtet werden.

Joachim Herrmann: "Ausnahmen beim LKW-Fahrverbot am kommenden Sonntag großzügig genehmigen - Flugausfälle schwere Belastung für die Wirtschaft"

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Kreisverwaltungsbehörden im Freistaat gebeten, am kommenden Sonntag unbürokratisch Ausnahmen vom geltenden LKW-Fahrverbot zu genehmigen. "Die zahlreichen Flugausfälle, verursacht durch die isländische Vulkanaschewolke, haben zu einem erheblichen Lieferstau bei den Warentransporten geführt. Die Flugausfälle sind eine schwere Belastung für unsere Wirtschaft, insbesondere auch für die Speditionen, die Waren im Auftrag der Unternehmen ausliefern."

Es heißt in einem Schreiben des Ministeriums an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, dass Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot auf Antrag - ohne besondere Dringlichkeitsprüfung - zu erteilen sind, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, von den Auswirkungen der Behinderungen im Luftverkehr beeinträchtigt zu sein, oder wenn er erkennbar solche Güter transportieren möchte, die von der Unterbrechung der Logistikkette betroffen sind, so z.B. Elektronikbauteile, allgemeine Bauteile für die Automobilindustrie oder Postgut.
STMI Bayern, Oliver Platzer, Telefon: (089) 2192 -2114
www.stmi.bayern.de

Weitere Infos rund um LKW, Nutzfahrzeuge und Sonntagsfahrverbote finden Sie hier:
Sonntagsfahrverbote
Mautberechnung
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