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Vulkanasche: Vollständige Flugkosten Erstattung?

20 April, 2010

Flugkosten Erstattung - ja oder nein? Haben Fluggäste, deren Flug wegen der Vulkanasche ausgefallen ist, Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises?

Ja, Fluggäste, deren Flug wegen der Vulkanasche ausgefallen ist, haben Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Sicherheitsgebühren. Darauf macht das Online-Portal flightright (www.flightright.de) aufmerksam, dass die Interessen von Flugreisenden vertritt.

Die aktuellen Annullierungen beruhen zwar auf „außergewöhnlichen Umständen“, welche die Fluggesellschaften nicht zu verantworten haben, nach der europäischen Fluggastrechteverordnung ergibt sich aber dennoch ein Anspruch auf Erstattung des vollständigen Ticketpreises. „Die außergewöhnlichen Umstände stellen die Airlines nur von zusätzlichen Entschädigungsansprüchen frei.“, erklärt Rechtsanwalt Philipp Kadelbach, Geschäftsführer bei flightright, und ergänzt: „Manches Reisebüro und auch die Mitarbeiter verschiedener Airlines scheinen sich dieses Unterschiedes nicht bewusst zu sein.“ Auf Nachfrage wurde mehrfach die Erstattungsfähigkeit verneint.

Mit wenigen Klicks können Fluggäste ihre Erstattung auf www.flightright.de online geltend machen. Das Portal wird bestehende Ansprüche ohne Kostenrisiko für die Fluggäste durchsetzen. flightright übernimmt die gesamte Abwicklung gegenüber der Fluggesellschaft und zahlt den Betrag abzüglich einer Bearbeitungspauschale an Kunden aus.

Der einzelne Flugpassagier befindet sich generell in einer strukturell nachteiligen Situation. Er kann zwar vor Gericht gehen und Klage einlegen. Es bestehen jedoch Hemmnisse, die dem einzelnen Passagier den in der EU-Fluggastrechte-Verordnung angelegten Rechtsschutz faktisch vereiteln. Zu nennen sind hier die hohen Prozesskosten sowie die ggf. komplexen und langwierigen gerichtlichen Verfahren. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass jeder fünfte europäische Verbraucher bei Beträgen unter 1.000 EUR darauf verzichtet, vor Gericht zu gehen. Die Hälfte erklärt, bei Beträgen unter 200 EUR keine Klage einlegen zu wollen. Wohl daher hat die EU-Kommission in ihrem jüngsten Gutachten zum Schutz der Flugpassagierrechte Initiativen wie flightright zur professionellen Unterstützung der Reisenden explizit begrüßt.

„Es kann nicht sein, dass die Rechte der Verbraucher hier fortwährend unter den Teppich gekehrt werden. Der einfache Fluggast kennt seine Rechte häufig nicht im Detail, geschweige denn, dass er sie durchsetzt“, betont Sven Bode, ebenfalls Geschäftsführer bei flightright und ermuntert die Passagiere, endlich ihre Rechte wahrzunehmen. flightright GbR, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Gesellschafter
Dr. Philipp Kadelbach, LL.M.; Dr. Sven Bode, Weinmeisterstraße 12
10178 Berlin
www.flightright.de

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