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Zulassung als Tagfahrlicht - LED Leuchten

31 März, 2010

Nicht alle LED Leuchten haben auch eine Zulassung als Tagfahrlicht. Beim Kauf auf gesetzlich vorgeschriebene Produktkennzeichnungen achten. Tagfahrleuchten - geringerer Stromverbrauch gegenüber einem am Tag mit Abblendlicht fahrenden Auto.

Der VDAT informiert
Tagfahrleuchten sind ein Beitrag zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer und wegen
des geringeren Stromverbrauchs gegenüber einem am Tag mit Abblendlicht
fahrenden Autos leisten sie sogar einen kleinen Beitrag zur Emissionsreduzierung,
da ständig eingeschaltetes Abblendlicht zu einem Mehrverbrauch führt.
Tagfahrleuchten sind also eine sinnvolle Möglichkeit, das Risiko zu mindern, auch
am Tag einfach übersehen zu werden – vor allem aber sind sie absoluter Trend,
spätestens seitdem Audi sie als integrierte LED-Leuchteinheit in schickem Design im
A4-Hauptscheinwerfer präsentiert hat.
Der LED Tagfahrlicht-Trend hat sich auch auf dem Nachrüstmarkt durchgesetzt, und
neben den zusätzlich montierbaren Tagfahrleuchten kommen auch immer mehr
komplette Hauptscheinwerfer mit integrierten LED-Leuchtbändern auf den Markt.
Doch Vorsicht! – nicht alle dieser trendigen Scheinwerferkombinationen haben für
das LED-Leuchtband auch eine Tagfahrlicht-Zulassung. Bei vielen Angeboten sind
die LED-Lichter als Standlicht ausgelegt und dürfen bei Helligkeit nicht ohne
eingeschaltetes Abblendlicht betrieben werden – außer im Stand. Macht man es
trotzdem, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die den Geldbeutel mit zehn Euro belastet.
Trendige Produkte rufen auch leider immer „schwarze Schafe“ auf den Plan.
Lichttechnische Einrichtungen sind bauartgenehmigungspflichtige Teile. Ihre
Zulassung ist europäisch harmonisiert, und sie sind entsprechend gekennzeichnet.
Geprüfte Produkte tragen eine E-Kennzeichnung und für den Fall, dass die in einem
Nachrüstscheinwerfer integrierten LED-Leuchtbänder eine Tagfahrlicht-Zulassung
besitzen, muss der Scheinwerfer zusätzlich die Kennung RL tragen.
Der VDAT empfiehlt dem Verbraucher den Kauf von Markenprodukten – sollte das
Internet-Schnäppchen dennoch verführerisch sein, ist vor dem Kauf zu empfehlen,
die vollständige E-Nummer und die Zusatzkennzeichnungen zu erfragen, denn die
Installation einer nicht genehmigten lichttechnischen Einrichtung schlägt mit 20 Euro
Verwarngeld zu Buche. Ebenso steht die Rückrüstung auf eine zulässige Variante an.
Aufklärung gibt es bei Bedarf bei den Überwachungsorganisationen oder beim VDAT.
MediaTel PR-Agentur, Dominik Haile, Haldenweg 2, D-72505 Krauchenwies-Ablach, www.vdat.de

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